Aktuelles

Nachstehend erhalten Sie die aktuellsten Nachrichten der Verbandsgemeinde Asbach.
 

 

Nachstehend ersehen Sie Informationen und Berichte der letzten Ratssitzungen aus der Verbandsgemeinde bzw. den einzelnen Ortsgemeinden.
Mit Beginn des Frühjahres und der Aufnahme von Gartenarbeiten sowie der Rasenpflege treten immer wieder Konflikte zwischen Nachbarn auf in Bezug auf die Zulässigkeit des Einsatzes von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Auszug aus den wesentlichen Bestimmungen der geltenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen (Landesimmissionsschutzgesetz vom 20.12.2000 mit den dazu ergangenen Änderungen sowie die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz –Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29.08.2002) wieder.

Die Verlierer können ihre Rechte innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Anzeige des Fundes im Fundbüro – Zimmer 29 des Rathauses in Asbach, Flammersfelder Str. 1 – anmelden. Nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder Recht beim Fundbüro angemeldet hat.

53567 Asbach
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
- Fundbüro -

SolarLokal wirbt mit Öffentlichkeitsarbeit nach dem Konzept "Bundesweit aktiv - Individuell vor Ort" für den umweltfreundlichen Solarstrom. Alle Kreise, Städte und Gemeinden Deutschlands können bei SolarLokal mitmachen. Ziel ist, den Anteil des umweltfreundlichen Solarstroms an der Energieversorgung zu erhöhen.

An dieser Stelle informieren wir Sie über derzeitige Baumaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Asbach.

Unsere beste Energie ist gesparte Energie! Informationen rund um das Thema Energie sparendes Bauen und Wohnen.

Lernmittelfreiheit durch Ausgabe von Lernmittelgutscheinen wird in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2010/2011 für Schülerinnen und Schüler gewährt, die eine Grundschule, die Sekundarstufe II eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule, ein berufliches Gymnasium, die Berufsfachschule I oder II sowie das erste Jahr einer dreijährigen Berufsfachschule besuchen.

Seitens der Verwaltung wird immer wieder festgestellt, dass bebaute Grundstücke gar nicht oder in vielen Fällen nicht gut erkennbar, mit einer Hausnummer gekennzeichnet sind. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Grundstücke mit der zugeteilten Hausnummer ist insbesondere sehr wichtig für den Einsatz von Rettungskräften (Notarzt, Feuerwehr etc.).

Durch die Suche nach nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Grundstücken kann hier unter Umständen wichtige Zeit verloren gehen.

Alle Hausbesitzer bzw. Nutzer von Wohn- und Gewerbegrundstücken sind daher aufgefordert, die nachfolgenden Grunsätze für eine Hausnummerierung zu beachten.


 

 

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Tel: (02683) 912 - 0
Fax: (02683) 912 - 134

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