Berichte aus Ratssitzungen

Nachstehend ersehen Sie Informationen und Berichte der letzten Ratssitzungen aus der Verbandsgemeinde bzw. den einzelnen Ortsgemeinden.
 

 

Ortsgemeinde Neustadt (Wied) - Ratssitzung vom 01.12.2011

2,7 Millionen Euro für Investitionen - Haushalt beschlossen - Gemeinde bleibt schuldenfrei
Mehr als 2,7 Millionen Euro will die Ortsgemeinde Neustadt in diesem Jahr investieren. Schwerpunkte sind der Straßen- und Wegebau. Dazu gehören die Innerortsstraßen in Rott und die Nebenanlagen in Oberetscheid, Mittel- und Oberelsaff sowie die Erschließungsmaßnahme „Hahnenweg“ in Borscheid. Veranschlagt sind auch Mittel für Radwege, einen Generationenpark in Neustadt, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Fernthaler Sportlerheim, die Erweiterung des katholischen Kindergartens und den Erwerb von Grundstücken. Im nächsten Jahr betragen die Investitionen 674.000 Euro.
Diese Zahlen enthält der vom Ortsgemeinderat einvernehmlich beschlossene Haushaltsplan für die Jahre 2012 und 2013. Die Ortsgemeinde Neustadt kann alle Ausgaben mit eigenen Mitteln bestreiten. Sie bleibt schuldenfrei.
Der Ergebnishalt sieht für das Jahr 2012 Erträge von 7,299 Millionen Euro und Aufwendungen von 7,786 Millionen Euro vor, sodass sich ein Fehlbetrag von 487.000 Euro ergibt. Im nächsten Jahr sind Erträge von 7,35 Millionen Euro und die Aufwendungen von 7,566 Millionen veranschlagt. Der Ergebnisplan berücksichtigt die vollständigen und periodengerechten Ressourcenverbräuche, einschließlich den Abschreibungen.
Alle Zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, also auch die Mittel für die Investitionen, enthält der Finanzplan. Er sieht in diesem Jahr Einzahlungen von 8,437 Millionen Euro Auszahlungen von 9,464 Millionen Euro vor. Der Finanzmittelfehlbetrag von über einer Million Euro ist auf die hohen Investitionen zurückzuführen. Im Jahr 2013 ergibt sich ein Überschuss von 125.000 Euro. Dann betragen die Auszahlungen 7,206 Millionen Euro und die Einzahlungen 7,331 Millionen Euro.
Die Ortsgemeinde Neustadt verfügt zu Beginn der zweijährigen Haushaltsperiode über liquide Mittel (Rücklagen) von 4,1 Millionen Euro. Diese reduzieren sich auf 3,2 Millionen Euro, Ende des Jahres 2013.
In beiden Jahren ergibt sich im Finanzhaushalt (laufende Einzahlungen und Auszahlungen) ein Überschuss von mehreren hunderttausend Euro (freie Finanzspitze).
Größte Einnahmeposten sind die Gewerbesteuer (2,8 Millionen Euro jährlich) und der Gemeindeanteil an der Einkommsteuer (2,264 Millionen Euro). Aus der Grundsteuer B (bebaute, bebaubare Grundstücke) erzielt die Gemeinde Einnahmen von 770.000 Euro. Vergleichsweise gering sind dagegen die Einnahmen aus der Grundsteuer A (14.000 Euro) und der Hundesteuer (21.000 Euro).
Weit über 4 Millionen Euro müssen als Umlagen abgeführt werden. Auf die Kreisumlage entfallen 2,561 Millionen Euro und die Verbandsgemeindeumlage 1,517 Millionen Euro. An das Land sind 556.000 Euro als Gewerbesteuerumlage und 77.000 Euro als Finanzausgleichsumlage zu zahlen.
Unverändert bleiben die Steuersätze. Sie betragen bei der Gewerbesteuer 352 v.H., der Grundsteuer A 269 v.H. und der Grundsteuer B 317 v.H. Der Rat verzichtete darauf die Grundsteuern auf die neuen Nivelierungssätze des Landes anzuheben.
Diese sind Grundlage für die Umlageberechnungen und sehen bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 338 v.H. vor. Durch die Anpassung der gemeindlichen Grundsteuersätze hätten sich die Einnahmen der Ortsgemeinde Neustadt um rund 52.000 Euro erhöht.

Mehr Schulräume – nicht mehr Schüler – Bebauungsplan
Das Schulzentrum in Neustadt setzt sich aus den Gebäuden der Realschule plus und des Wiedtal-Gymnasiums zusammen. Die Schülerzahlen des Gymnasiums sind stetig gewachsen. Jährlich wurden zwischen 135 und 150 Schüler/innen in die fünften Klassen aufgenommen (5-zügig). Erstmals ist in diesem Jahr ist die Klassenzahl auf vier gesenkt worden. Dies soll auch in den kommenden Jahren gelten, so daß sich die Schülerzahl reduziert. Aber auch bei der angestrebten Vierzügigkeit fehlen 11 Unterrichts- und 8 sonstige Räume. Zu Deckung des Raumbedarfs plant der Kreis Neuwied als Schulträger eine Gebäudeaufstockung, vorrangig auf dem A-Gebäude. Unterrichts- und Sonderräume befinden sich in dem Gebäude auf vier Etagen. Da ein Referenzgebäude mit gleicher oder ähnlicher Kubatur und Höhe in der Umgebung nicht vorhanden ist, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufstockung im Wege der Bauleitplanung geschaffen werden. Dieser Bebauungsplan ermöglicht es alle öffentlichen und privaten Belange zu prüfen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung fasste der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss. Der  Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Wiedtal-Gymnasium“.
Ergänzungssatzungen, mit denen die Bebaubarkeit von Flächen geregelt wird, sollen für Grundstücke in Ehrenberg und Rüddel erlassen werden. Für die geplante Ergänzungssatzung „Panau III“ wurde beschlossen das Offenlageverfahren durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange einzuschalten.

Zuschuss für Kindergarten
Die katholische Kirchengemeinde plant im Kindergarten die Modernisierung ihrer seit vielen Jahren in Betrieb befindlichen Küche. Nach ersten Schätzungen betragen die Kosten rund 60.000 Euro. Die Ortsgemeinde billigte den Antrag, dass sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von maximal 65 % an den Gesamtkosten beteiligt. Der gemeindliche Tiefbauausschuss wurde beauftragt über die Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten im Außenbereich des Kindergartengeländes zu entscheiden.

Günstiger als geplant konnte der Küchenumbau in der evangelischen Kindertagesstätte Neustadt abgewickelt werden. Die Kosten betrugen 102.000 Euro. Veranschlagt waren 120.000 Euro, teilte die Verwaltung mit.

Das Bürgerhaus Rahms erhält eine Photovoltaikanlage. Der Ortsgemeinderat ermächtigte die Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch das preiswerteste Angebot zu berücksichtigen.

Eingezogen wurde ein Teilstück des Wirtschaftsweges in die Flur 1, Flurstück Nr. 30/1 und 16 (neben der Grundschule Neustadt). In dem Bereich soll die geplante bauliche Erweiterung der Schule wegen des Ganztagsschulangebotes erfolgen. 

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Ortsgemeinde Windhagen - Ratssitzung vom 20.12.2011

17,7 Millionen Euro Einnahmen - Umlagezahlungen noch höher, Haushalt beschlossen
Die Ortsgemeinde Windhagen erwartet in diesem Jahr Gewerbesteuereinnahmen von 15 Millionen Euro. Einschließlich den anderen Steuern summieren sich die Einnahmen auf 17,7 Milionen Euro. 19,4 Millionen Euro muss die Ortsgemeinde Windhagen aber als Umlagen zahlen. Der Haushaltsausgleich gelingt der schuldenfreien Ortsgemeinde durch die Entnahme von Rücklagen. Der Ortsgemeinderat billigte kürzlich den Haushaltsplan für die Jahre 2012/2013.
In diesem Jahr sind im Ergebnisplan Erträge von 19,4 Millionen Euro und Aufwendungen von 23,3 Millionen Euro vorgesehen. Im nächsten Jahr belaufen sich die Erträge auf 18,5 Millionen Euro und die Aufwendungen auf 21,5 Millionen Euro, so dass in beiden Jahren Fehlbeträge entstehen. Der Ergebnisplan berücksichtigt die vollständigen und periodengerechten Resourcenverbräuche, einschl. den Abschreibungen.
Die zu leistenden Investitionssummen werden im Finanzplan dargestellt. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben sich in diesem Jahr Einzahlungen von 19,7 Millionen Euro und Auszahlungen von 23,9 Millionen Euro. Im nächsten Jahr betragen die Einzahlungen 18,2 Millionen Euro und die Auszahlungen 21,2 Millionen Euro. Die Deckung der Fehlbeträge kann nur durch die Inanspruchnahme der gemeindlichen Festgeldrücklagen erfolgen. Mehr als 7 Millionen Euro werden in den beiden Jahren der Rücklage entnommen, so dass diese zum Ende der zweijährigen Haushaltsperiode auf 10,7 Millionen Euro sinkt. Die Finanzplanung sieht vor, dass sich die Rücklage bis 2015 auf 5,2 Millionen Euro reduziert.
Wesentliche Ursache für die Fehlbeträge im Gemeindehaushalt sind die hohen Umlagebelastungen und der niedrige Gewerbesteuerhebesatz. Mehr als 9 Millionen Euro führt die Ortsgemeinde Windhagen in diesem Jahr an den Kreis Neuwied als Umlage ab. 5,1 Millionen Euro beträgt die Verbandsgemeindeumlage, 3,45 Millionen Euro die an das Land zu zahlende Gewerbesteuerumlage. 1,7 Millionen Euro muss die finanzstarke Ortsgemeinde Windhagen darüber hinaus dem Land als Finanzausgleichsumlage überweisen.
Bei der der Umlage wird ein höherer Steuerhebesatz zugrunde gelegt wird als er tatsächlich vorhanden ist. Der Windhagener Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300 v.H. Die abzuführenden Umlagen werden jedoch auf der Basis von 352 v.H. errechnet.
Durch die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) erzielt die Ortsgemeinde Windhagen Einnahmen von 370.000 €.
Bei dieser Steuerart beträgt der Hebesatz 200 v.H. Für die Umlagezahlungen gilt ein Hebesatz von 338 v.H. Wenn die Ortsgemeinde Windhagen auf dieser Grundlage die Steuern geltend machen würde wäre die Steuerbelastung der Windhagener Grundstückseigentümer rund 250.000 € höher.
Nach der Gewerbesteuer ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die zweitwichtigste gemeindliche Einnahmequelle. Veranschlagt sind Einnahmen von 1,89 Millionen Euro jährlich. Der Anteil an der Umsatzsteuer bringt Einnahmen von 424.000 Euro.
In den beiden Haushaltsjahren will die Ortsgemeinde Windhagen knapp zwei Millionen Euro investieren. Für zahlreiche Straßenbau- und Wegemaßnahmen sind Mittel veranschlagt. Dazu gehört der Ausbau weiterer Innerortsstraßen in Günterscheid, der Ausbau der Nebenanlagen der Brunnenstraße in Rederscheid-Köhlershohn (K 27) und ein Anlaufbetrag für den Kreisel Vierwinden. Größtes Projekt ist der Ausbau „Zur Grotte“ in Günterscheid mit 370.000 €.
Den Ausgaben gegenüber stehen Einnahmen aus Anliegerbeiträgen für die Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen.

Bebauungsangelegenheiten beraten
In der Sitzung war auch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Hambitze“ Thema. Der Ortsgemeinderat befasste sich mit den Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Erneut wurde über die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortsrandlage Schweifeld beraten und mehrheitlich beschlossen den Innenbereich von Schweifeld im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche auszuweisen. Die nunmehr vorgesehene Fläche ist deutlich kleiner als die ursprüngliche Planung. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie zur Abwägung der von der Planung berührten Belange wird für das „Wohngebiet Schweifeld“ ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Gesamtkonzept für Erneuerbare Energien
Für die Nutzung erneuerbarer Energien lässt der Kreis Neuwied vom Umweltcambus Birkenfeld ein Gesamtkonzept erstellen. Auch der Windhagener Rat interessiert sich hierfür. Deshalb gab Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach, einen Zwischenbericht. In den nächsten Monaten wird der Klimaschutzmanager des Kreises in Windhagen die Einzelheiten vorstellen. Dann entscheidet der Rat  wie das Thema in Windhagen umgesetzt werden kann.

Umgestaltung Knotenpunkt Vierwinden
Der Knotenpunkt Kreisstraße 28/Kreisstraße 25 (Vierwinden) wird umgestaltet. Verwirklicht wird  die Variante mit Überquerungshilfen im Bereich der Buswartehalle auf der „Reinhard-Wirtgen-Straße“ sowie im Einmündungsbereich des „Taubenweges“. In den Einmündungsbereichen der Reinhard-Wirtgen-Straße in die Hauptstraße sowie der Reinhard-Wirtgen-Straße in die Hallerbacher Straße werden Linksabbiegespuren gebaut. Der Ortsgemeinderat verzichtet auf eine Überquerungshilfe in der Hauptstraße, da in dem Bereich nur wenige Fußgänger die Straße passieren.

Die Gemeinde Windhagen beteiligt sich an der zentralen Ausschreibung für den kommunalen Gasbezug. Wegen den deutlich höheren Kosten verzichtet sie allerdings auf Biogas. Abgewickelt wird die Ausschreibung vom rheinland-pfläzischen Gemeinde- und Städtebund.

Die Nutzungsordnung für das Forum ist geändert worden. Der Rat hat festgelegt, dass die Fest- und Kulturhalle vorrangig zur Durchführung kultureller Veranstaltungen der Ortsgemeinde Windhagen zur Verfügung steht. Die Inanspruchnahme durch die Vereine und Gruppen wird auf maximal vier Wochenenden pro Jahr begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen des gemeindeeigenen Kulturteams. Wer die Halle reservieren lässt aber nicht nutzt muss zur Deckung der gemeindlichen Aufwendungen eine Pauschale von 30% des Nutzungsentgeltes zahlen.

Auf dem Dorfgemeinschaftshaus Stockhausen soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Verwaltung soll Angebote einholen.
Dem Heimat- und Verschönerungsverein Windhagen e.V. wurde für die Modernisierung des „Backes“ eine Zuwendung gewährt

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Ortsgemeinde Buchholz - Ratssitzung vom 12.12.2011

Haushalt beschlossen, 1,7 Millionen Euro Investitionen -  weiterhin schuldenfrei
Deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen, aber auch steigende Umlagezahlungen prägen den Haushalt der Ortsgemeinde Buchholz in den Jahren 2012 und 2013. Die Gemeinde plant Investitionen von über 1,7 Millionen Euro. Sie bleibt schuldenfrei. Dies ergibt sich aus dem vom Ortsgemeinderat beschlossenen Haushaltsplan. Der Gesamtergebnisplan sieht in diesem Jahr Erträge von 6.340.000 Euro und Aufwendungen von 6.585.000 Euro vor, so dass sich ein Jahresfehlbetrag von 245.000 Euro ergibt. Im kommenden Jahr belaufen sich die Erträge auf 6.474.000 Euro und die Aufwendungen auf 6.576.000 Euro. Im Ergebnisplan sind die vollständigen und periodengerechten Ressourcenverbräuche dargestellt, einschließlich den Abschreibungen. Zurückzuführen sind die Fehlbeträge im Ergebnisplan insbesondere auf die deutlich gestiegenen Umlagezahlungen. Dies wiederum ist eine Folge der höheren Buchholzer Finanzkraft. In diesem Jahr müssen als Umlage an den Kreis 2,435 Millionen Euro und an die Verbandsgemeinde 1,362 Millionen Euro abgeführt werden. Einschließlich der Finanzausgleichsumlage und der Gewerbesteuerumlage, die an das Land zu zahlen sind, summieren sich diese Beträge auf über 4,5 Millionen Euro.
Die veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen sind mit 3 Millionen Euro in jedem der beiden Jahre um eine Million höher als im Vorjahr. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt 1,65 Millionen Euro.  Aus der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Flächen) werden Einnahmen von 450.000 Euro erwartet. 18.000 Euro erzielt die Ortsgemeinde Buchholz durch die Hundesteuer.
Alle Zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, auch die Mittel für die Investitionen, enthält der Finanzplan. Er sieht in diesem Jahr Einzahlungen von 6,5 Millionen und Auszahlungen von 7,1 Millionen Euro vor. Im nächsten Jahr betragen die Einzahlungen 6,3 Millionen Euro und die Auszahlungen 6,7 Millionen Euro.
In beiden Jahren hat die Ortsgemeinde eine freie Finanzspitze. Diese ergibt sich wenn die laufenden Einnahmen höher sind als die laufenden Ausgaben. In diesem Jahr beträgt die freie Spitze 130.000 Euro und im nächsten Jahr 230.000 Euro.
Mehr als 1,754 Millionen Euro will die Ortsgemeinde Buchholz in den beiden Haushaltsjahren investieren. Größte Maßnahme ist der Bau eines Gemeindehauses auf dem Gelände des ehemaligen Hauses Hugoth in Buchholz, für das insgesamt eine Million Euro veranschlagt sind. 200.000 Euro enthält der Haushaltsplan für den Endausbau der Straße am Basaltkegel in Kölsch-Büllesbach (Restbetrag). Auch für zahlreiche weitere Projekte sind Mittel eingeplant. Dazu gehören Grundstückskäufe, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Bürgerhaus Seifen.
Alle Vorhaben kann die Ortsgemeinde mit eigenen Mitteln verwirklichen. Sie muss aber auf die gemeindliche Rücklage zurückgreifen. Diese reduziert sich um rund eine Million Euro auf 744.000 Euro zum Ende des nächsten Haushaltsjahres.
Unverändert bleiben die Steuerhebesätze. Für die Grundsteuer A sind 255 v.H., für die Grundsteuer B 290 v.H. und die Gewerbesteuer 352 v.H. zu zahlen. Der Rat entschied sich für die Beibehaltung der Sätze, obwohl vom Land die Nivellierungssätze erhöht worden sind. Bei der Grundsteuer A stieg der Satz von 269 auf 285 v.H. und bei der Grundsteuer B von 317 auf 338 v.H. Nach diesen Nivellierungssätzen errechnen sich die abzuführenden Umlagen, auch wenn die von der Gemeinde tatsächlich geltend gemachten Steuersätze (wie in Buchholz) niedriger sind.

Neue Hundesteuersatzung
Seit dem 1. Januar gilt in der Ortsgemeinde Buchholz eine neue Hundesteuersatzung. Die Neuregelung wurde erforderlich, weil sich die landesgesetzlichen Rechtsgrundlagen geändert haben. Weitgehend entspricht die gemeindliche Satzung dem Muster des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen Jagdhunde von der Steuer befreit. Unverändert bleibt die Höhe der Hundesteuer. Sie beträgt jährlich 24 Euro für den ersten Hund, 96 Euro für den zweiten und 192 Euro für jeden weiteren. Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Für diese Tiere sind jährlich 384 Euro zu zahlen.
Wer einen Hund hält muss dies innerhalb von 14 Tagen der Asbacher Verbandsgemeindeverwaltung mitteilen.  Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Hundesteuersatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden.

Ergänzungssatzungen
Für einen Teilbereich der Flur 23 in der Gemarkung Krautscheid ist eine baurechtliche Ergänzungssatzung erlassen worden. Diese Satzung regelt die Bebaubarkeit von Flächen. Aufgehoben worden ist die Ergänzungssatzung „Ober dem Zepchen“ in Kölsch-Büllesbach. Gleichzeitig wurde der für dieses Gebiet vorhandene Bebauungsplan erweitert.
Um den Durchgangsverkehr einzuschränken sind in der Asbacher Straße in Buchholz Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus wird die Straße instandgesetzt. Nach der Sommerpause soll eine Anliegerversammlung stattfinden, bei der über die Erfahrungen, die sich im Rahmen der Änderungen ergeben haben, gesprochen wird.

Die Ortsgemeinde Buchholz beteiligt sich an der zentralen Ausschreibung für den kommunalen Gasbezug. Sie verzichtet allerdings wegen den deutlich höheren Kosten auf den Bezug von Biogas. Abgewickelt wird die Ausschreibung vom rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebund. Die Ortsgemeinde hat 11 Gebäude, die mit Gas versorgt werden.

Für den Generationenplatz in Kölsch-Büllesbach sind bei der Ortsgemeinde Buchholz zahlreiche Spenden eingetroffen, informierte die Ortsbürgermeisterin Margret Wallau den Rat.

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Verbandsgemeinde Asbach - Ratssitzung vom 08.12.2011

Investitionen in Millionenhöhe – keine neuen Schulden
Mehr als 4,7 Millionen Euro investiert die Verbandsgemeinde Asbach in diesem und im nächsten Jahr. Die Finanzierung erfolgt komplett mit Eigenmitteln. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Dies ergibt sich aus dem Haushaltsplan der Jahre 2012/2013, den der Verbandsgemeinderat einstimmig billigte.
Investitionsschwerpunkte sind die Grundschulen (1,958 Mio. Euro), der Brandschutz (1,648 Mio.) und Baumaßnahmen im Bereich der Gewässerunterhaltung (0,431 Mio).
Die Einnahmen der Verbandsgemeinde sind geprägt vom erheblich höheren Umlageaufkommen der Ortsgemeinden. Weil die Finanzkraft der Ortsgemeinden deutlich angestiegen ist erhöhen sich, trotz des historisch niedrigen Umlagesatzes von 25,50%, die Umlagezahlungen um 50 Prozent. Die von den Gemeinden zu entrichtende Umlage ist für die Verbandsgemeinde die wichtigste Einnahmeart. Während im Vorjahr die Verbandsgemeindeumlage 6,5 Mio Euro betrug werden 2012, beim selben Umlagesatz, 9,1 Mio Euro erwartet. Von dieser Summe steuert Windhagen mit 56% mehr als die Hälfte bei.
In diesem Jahr sind im Ergebnisplan Erträge von 11.834.000 Euro und Aufwendungen von 9.344.000 Euro vorgesehen. Im nächsten Jahr betragen die Erträge 10.075.000 Euro und die Aufwendungen 9.672.000 Euro. Der Ergebnisplan berücksichtigt die vollständigen und periodengerechten Ressourcenverbräuche, einschließlich den Abschreibungen.
Der größte Ausgabenblock im Ergebnishaushalt sind die Personalaufwendungen (50%), gefolgt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (16%). Acht Prozent entfallen auf die Abschreibungen und 3 Prozent auf die Zinsen. 
Die zu leistenden Investitionssummen werden im Finanzplan dargestellt. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (einschl. der Zinsen) ergeben sich in diesem Plan Einzahlungen von 11.676.000 Euro und Auszahlungen von 12.563.000 Euro. Im nächsten Jahr betragen die Einzahlungen 9.922.000 und die Auszahlungen 10.780.000 Euro. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit word in diesem Jahr ein Finanzierungsüberschuss von 3.298.000 Euro erzielt. Im Jahr 2013 beträgt der Überschuss 1.042.000 Euro. Diese Summen dienen zur Finanzierung der Investitionen.
Derzeit hat die Verbandsgemeinde Asbach Schulden in Höhe von 4,4 Mio Euro. Durch die Tilgungszahlungen reduzieren sich die Kreditverpflichtungen bis zum Ende der Haushaltsperiode im kommenden Jahr auf 3,1 Mio Euro. Die Rücklage der Verbandsgemeinde beträgt dann 2,9 Millionen Euro.
In der Sitzung hat der Verbandsgemeinderat auch eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. Durch das Zahlenwerk wurden die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2011 der tatsächlichen Entwicklung angepasst.

Haus für Familien – Standort festgelegt
Die Verbandsgemeinde Asbach plant ein „Mehrgenerationenhaus / Haus für Familien. Die Trägerschaft obliegt der Katholischen Familienbildungsstätte e.V. Neuwied. Mehrfach wurde das Vorhaben in Rats- und Ausschusssitzungen besprochen. In der jüngsten Sitzung legte der Rat den Standort fest.  Er sprach sich mit großer Mehrheit dafür aus, das Mehrgenerationenhaus / Haus für Familien im Anwesen Krupka in Neustadt, Hauptstraße einzurichten. Die Abstimmung erfolgte geheim.
Das vorerst auf 3 Jahre beschränkte Projekt wird vom Bundesfamilienministerium mit Zuschüssen gefördert. Überwiegend trägt die Verbandsgemeinde Asbach die Kosten.
Das Haus der Familien soll dezentral wirken und in allen vier Ortsgemeinden Angebote und Hilfeleistungen bieten.

Abwasserentgelte weitgehend unverändert
Die Abwasserentgelte bleiben weitgehend unverändert. Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Werksausschusses, die Tarife des Vorjahres zu belassen. Allerdings ergibt sich aufgrund der Kalkulation bei geschlossenen Gruben eine Erhöhung der Entsorgungsgebühr. Je Kubikmeter sind nunmehr 15,03 € (statt 13,70 €) fällig. Die übrigen Tarife sehen folgende Beträge vor: Schmutzwassergebühr je Kubikmeter: 2,36 €, Fäkalschlammgebühr für Kleineinleiter je Kubikmeter: 23,97 €, Abwasserabgabe für Kleineinleiter 17,90 €, Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter tatsächlicher Abflussfläche: 0,62 €, Kostenanteil für Gemeindestraßen je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche 0,87 € und Kostenanteil ungenutzte Kapazitäten 7.000 €.

15 Millionen Investitionen
Mehr als 15 Millionen Euro will die Verbandsgemeinde Asbach bis 2015 in Abwasserprojekte investieren. Diese Summe enthält das beschlossene Investitionsprogramm. In allen Ortsgemeinden sind Abwasserprojekte vorgesehen.
Die Investitionen verteilten sich in den vier Jahren des Planungszeitraumes wie folgt: 2012 4,76 Mio €, 2013 4,865 Mio €, 2014 2,425 Mio € und 2015 3,310 Mio €. Fortgesetzt wird die Verlegung von Flächenkanälen in den noch nicht an das Abwassernetz angeschlossenen Orten und Wohnsiedlungen. 4,490 Mio € entfallen auf Kanalmaßnahmen in Neubaugebieten (Wohn- und Gewerbeflächen).

Neue Vergnügungssteuersatzung
Für die Verbandsgemeinde Asbach gilt eine neue Vergnügungssteuersatzung. Die vom Rat beschlossenen Regelungen ersetzen die Satzung aus dem Jahr 2002 und entsprechen weitgehend dem mit dem zuständigen Ministerium abgestimmten Muster des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes.
Das jährliche Vergnügungssteueraufkommen der Verbandsgemeinde Asbach liegt bei 9.000 Euro. Es wird fast ausschießlich aus der Besteuerung von Spielautomaten erzielt. Steuerpflichtig sind aber auch kommerzielle Tanzveranstaltungen sowie die Vorführung von pornographischen Filmen und Erotikveranstaltungen.

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Ortsgemeinde Asbach - Ratssitzung vom 15.12.2011

Knapp 3 Millionen Euro Investitionen - Keine Schulden - Haushalt beschlossen
Die Ortsgemeinde Asbach will in den Jahren 2012 und 2013 fast 3 Millionen Euro investieren. Sie kann alle Ausgaben ohne Kreditaufnahme bestreiten und bleibt schuldenfrei.
Der Haushalt für die beiden Jahre wurde kürzlich vom Ortsgemeinderat einmütig beschlossen. In diesem Jahr betragen die Investitionen 1,175 Millionen Euro. 160.000 Euro sind für den Ausbau des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, 250.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken und 100.000 Euro für Photovoltaikanlagen auf dem Sportplatzgebäude und der evang. Kindertagesstätte eingeplant. Rund 400.000 Euro kosten Straßenbaumaßnahmen. Im nächsten Jahr entfallen von den 1,752 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen mehr als 1,5 Millionen Euro auf Straßenbauvorhaben. 900.000 Euro sind für die Erschließungsmaßnahmen „ Auf der Heide, Zeisigweg und Margarethengarten“ in Asbach veranschlagt.
Der Gesamtergebnisplan sieht in diesem Jahr Erträge von 5,173 Millionen Euro und Aufwendungen von 5,672 Millionen Euro vor, so dass sich ein Jahresfehlbetrag von 499.000 Euro ergibt. Die Erträge belaufen sich im kommenden Jahr auf 5,247 Euro und die Aufwendungen auf 5,657 Euro. Im Ergebnisplan sind die vollständigen und periodengerechten Ressourcenverbräuche dargestellt, einschließlich den Abschreibungen.
Alle Zahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, auch die Mittel für die Investitionen, enthält der Finanzplan. Dort sind für 2012 Einzahlungen von 5,1 Millionen Euro und Auszahlungen von 6,0 Millionen Euro veranschlagt. Im nächsten Jahr betragen die Einzahlungen 6,1 Millionen Euro und die Auszahlungen 6,6 Millionen Euro. Daher ergeben sich in beiden Jahren deutliche Finanzmittelfehlbeträge. Weil die Ortsgemeinde über entsprechende Rücklagen verfügt, kann sie dennoch alle Ausgaben bestreiten, ohne auf Kredite zurückgreifen zu müssen.
Zur Finanzierung der Investitionen entnimmt die  Ortsgemeinde Asbach der Rücklage rund 1,4 Millionen Euro. Es verbleiben knapp 500.000 Euro.
In beiden Jahren sind im Finanzhaushalt die laufende Einzahlungen höher als die Auszahlungen, so dass sich dabei ein Überschuss ergibt (freie Finanzspitze).
Größte Einnahmeposten der Ortsgemeinde Asbach ist der Gemeindeanteil an der Einkommsteuer (2,2  Millionen Euro in diesem Jahr) und die Gewerbesteuer (1,2 Millionen Euro). Aus der Grundsteuer B (bebaute, bebaubare Grundstücke) erzielt die Gemeinde Einnahmen von rund 700.000 Euro. Jeweils 25.000 Euro bringen die Grundsteuer A und der Hundesteuer in die Kasse der Gemeinde.
1,8 Millionen Euro muss die Ortsgemeinde Asbach als Kreisumlage zahlen und 1,1 Millionen Euro als Verbandsgemeindeumlage. An das Land sind über 200.000 Euro als Gewerbesteuerumlage abzuführen.
Unverändert bleiben die Steuersätze. Sie betragen bei der Gewerbesteuer 352 v.H., der Grundsteuer A 255 v.H. und der Grundsteuer B 290 v.H. Der Rat verzichtete darauf die Grundsteuern auf die neuen Nivelierungssätze des Landes anzuheben.
Diese sind Grundlage für die Umlageberechnungen. So wird die Umlage bei der Grundsteuer B auf der Basis eines Hebesatzes von 338 v.H. abgerechnet, auch wenn der tatsächliche gemeindliche Hebesatz niedriger ist. Bei dem Hebesatz von 338 v.H. wären die Einnahmen der Ortsgemeinde aus der Grundsteuer B über 100.000 Euro höher.
Im Vorbericht des Haushaltsplanes werden künftig die Ertrags- und Aufwandspositionen der beiden geplanten Photovoltaikanlagen dargestellt.

Gasbezug – zentrale Ausschreibung
Die Ortsgemeinde Asbach beteiligt sich an der zentralen Ausschreibung für den kommunalen Gasbezug. Sie verzichtet allerdings wegen den deutlich höheren Kosten auf den Bezug von Biogas. Abgewickelt wird die Ausschreibung vom rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebund.
Der Ortsgemeinderat befasste sich auch mit Überlegungen für die öffentlichen Gebäude im Umfeld des Rathauses ein Nahwärmekonzept zu verwirklichen. In dem Bereich befinden sich die Realschule plus (Kreis Neuwied), das Feuerwehrhaus und das Rathaus (Verbandsgemeinde), aber auch der Kindergarten und das Bürgerhaus in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Asbach.
Wegen der schwierigen Haushaltslage verzichtet der Kreis Neuwied auf eine Teilnahme an dem Projekt. Die Ortsgemeinde Asbach will über das Konzept nur vertieft beraten, wenn sich auch die Verbandsgemeinde für eine Teilnahme entscheidet. Anderenfalls bleibt es dabei, dass alle Gebäude eine eigene Heizungsanlage haben.

Erschließungsbeitragssatzung geändert
Der Asbacher Ortsgemeinderat hat die gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung geändert. Nunmehr gilt die Eckgrundstücksvergünstigung auch für gewerblich genutzte Flächen. Bisher war diese Regelung auf private Grundstücke beschränkt. Im Rahmen der Änderungssatzung wurden auch mehrere Textpassagen dem aktuellen Satzungsmuster des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes angepasst. So ist jetzt in der Satzung festgelegt, dass die Gemeinde in voller Höhe Vorausleistungen auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag geltend macht. Bisher wurde bei der jeweiligen Maßnahme ein separater Ratsbeschluss gefasst.
Die gleichen Regelungen haben die anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Asbach beschlossen.
Für einen Teilbereich von Kalscheid soll eine baurechtliche Ergänzungssatzung erlassen werden. Diese Satzung regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken. Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt das Beteiligungsverfahren -Behörden und Bürger- durchzuführen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Einsatz von LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung. Der gemeindliche Tiefbauausschuss soll das Thema mit fachkundigen Personen erörtern und über eventuelle Einsatzmöglichkeiten entscheiden.

Hurtenbacher Straße – Ausbau
Seit Jahren bemüht sich die Ortsgemeinde um den Ausbau der Kreisstraße Nr. 60 zwischen den Ortslagen Limbach und Löhe (Hurtenbacher Straße), damit der schlechte bauliche Zustand beseitigt wird. Es fehlt auch eine Gehweganlage und eine ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung. Nunmehr hat der Kreis Neuwied signalisiert, dass er die Strecke ausbauen will. Für die Nebenanlagen (Gehwege und Beleuchtung) ist die Ortsgemeinde zuständig. Der Rat sprach sich für die Straßenbaumaßnahme aus. Die Ausbauplanung soll später vorgestellt werden. Dann wird auch erneut eine Anliegerversammlung durchgeführt.
Für die Ausbaumaßnahme „Im Garten“ in Germscheid wurde der Gemeindeanteil auf 45 Prozent festgesetzt (Straße bei erhöhtem, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr). In dem Bereich wird vom Abwasserwerk ein neuer Schmutzwasser- und Regenwasserkanal verlegt. Auf die Ortsgemeinde entfällt für die Entwässerungseinrichtungen ein Investitionskostenanteil von rund 10.000 Euro. Dieser Betrag ist nach den abgabenrechtlichen Vorschriften beitragspflichtig. Daran müssen sich die Anlieger und die Ortsgemeinde beteiligen.
 
Helmut Schumacher, stellvertretender Vorsitzender der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln – Bonn e.V. informierte über den Fluglärm in der Ortsgemeinde Asbach. In der Verbandsgemeinde Asbach befinden sich Fluglärmmesstellen auf den Grundschulen in Asbach und Jungeroth. Die Meßergebnisse sind auf der Homepage des Deutschen Fluglärmdienstes e.v. (www.dfld.de) veröffentlicht.

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