Folgende Förderungen können beantragt werden:
Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon ausgenommen.
Was man dafür tun muss: Vor dem Ausflug einen Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten beim Sozialamt der Kreisverwaltung Neuwied stellen.
Schülerbeförderung
Liegt die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt, können Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zu den Kosten für den Schulweg einen Zuschuss bekommen. Allerdings nur dann, wenn die Fahrkarte nicht bereits ohne einen Eigenanteil gewährt wird.
Was man dafür tun muss: Einen Antrag mit Nachweis über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule stellen – zum Beispiel mit einem entsprechenden Bescheid über den Eigenanteil der Schülerbeförderung des Kreises Neuwied.
Lernförderung
Ist die Versetzung eines Kindes in die nächste Klassenstufe gefährdet, kann Lernförderung beantragt werden, zum Beispiel in Form von Nachhilfestunden. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft oder die Schule bestätigt, dass Ihr Kind die Lernförderung braucht und damit auch kurzfristig die Schulleistung verbessert werden kann.
Was man dafür tun muss: Einen Antrag mit der Empfehlung der Schule für eine Lernförderung stellen. Für die Empfehlung gibt es ein eigenes Formular.
Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle, die Tagespflege oder Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, brauchen Sie künftig nur einen Euro pro Essen zu bezahlen. Die restlichen Kosten werden übernommen. Das gilt jedoch nicht für Verpflegung, die vom Schulkiosk oder ähnlichen Stellen verkauft wird – wie zum Beispiel ein belegtes Brötchen.
Was man dafür tun muss: Einen Antrag beim Sozialamt der Kreisverwaltung Neuwied stellen.
Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Was man dafür tun muss: Einen Antrag beim Sozialamt der Kreisverwaltung Neuwied stellen, den dann ausgestellten Berechtigungsschein geben Sie bitte dem jeweiligen Verein/Institution, die eine Abrechnung direkt mit dem Kreis vornimmt.
Wichtig: Nur bis zum 30. Juni 2011 können Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Ausnahme persönlicher Schulbedarf) rückwirkend für die Monate Januar bis März 2011 beantragt werden. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag gilt die Frist bis zum 31. Mai 2011. Ihre geleisteten Ausgaben müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen. Bitte beachten Sie, dass bei der rückwirkenden Erstattung zum Teil andere als die beschriebenen Regeln gelten.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es bei:
Kreisverwaltung Neuwied, Sozialabteilung
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied
Telefon: 02631 – 803-635
Email: bildungspaket@kreis-neuwied.de
Die Verwaltung bittet bereits jetzt um Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl an zu erwartenden Anrufen, die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Ausführliche Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Antragsformulare zum Download gibt es im Internet unter www.kreis-neuwied.de.