Bereitschaftsdienste der Verbandsgemeinde Asbach

Zentrale Rufnummer im ärztlichen Notdienst der Verbandsgemeinde Asbach

 

Patienten können den ärztlichen Bereitschaftsdienst für die Verbandsgemeinde Asbach mit den Ortsgemeinden Asbach, Neustadt (Wied), Windhagen und Buchholz

unter der Telefonnummer 0180/5112085 erreichen. In lebensbedrohlichen Fällen ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112 zu verständigen.

 

Notdienst der Apotheken

Für die Bereiche: Asbach - Neustadt (Wied)

und die Bereiche: St. Katharinen -

Vettelschoß - Windhagen – Buchholz

 

Der Ansagedienst ist aus allen Telefonnetzen nur noch über die landesweit gültige Rufnummer 01805 - 258825 plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen.

Dies hat den Vorteil, dass auch von Anschlüssen, bei denen 0900er Nummern aus Sicherheitsgründen gesperrt sind, der Apothekennotdienst nun problemlos aus dem

Festnetz abgerufen werden kann. Außerdem reduzieren sich die Kosten für den Anrufer.

Ein Anruf der Nummer 01805/258825 aus dem deutschen Festnetz kostet lediglich 0,14 € pro Minute aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 € pro Minute. Die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind bekanntlich anbieterabhängig. Auch auf der Website der Landesapothekerkammer (www.lak-rlp.de)

steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung.

Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apotheke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan angezeigt werden.

Unter der Option “Kalender” können für max. 14 Tage im Voraus für jeden beliebigen Ort in Rheinland-Pfalz die jeweils dienstbereiten Apotheken der Region angezeigt werden.

Dabei kann der Benutzer den gewünschten Radius in Stufen von 1 bis 50 km auswählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Aktualität immer nur für den Tag des Abrufs garantiert werden kann, und es im Einzelfall für die zukünftigen Termine noch zu Änderungen

kommen kann. Daher ist bei Veröffentlichung unbedingt der Hinweis erforderlich, dass die Daten einem täglichen Aktualisierungsservice unterliegen und zur Sicherheit im Internet

oder über die schon bekannt gegebene Telefonnummer überprüft werden sollten.

Der Notdienst beginnt immer um 8:30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8:30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Falls im Einzelfall die Telefonnummer oder die Postleitzahl nicht bekannt sind, hilft immer noch ein Blick an die nächste Apothekentür. Dort müssen kraft

Gesetzes die nächstliegenden notdienstbereiten Apotheken bekannt gemacht werden.

 

Augenärzte

Einheitliche augenärztliche Notrufnummer

0180-5112060

zu den üblichen Telefontarifen

 

Zahnärzte

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:

0180-5040308 zu den üblichen Telefontarifen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:

Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr

Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis

zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr

an Feiertagen mit einem Brückentag von

Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes

ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Kontakt


Rathaus Asbach

Verbandsgemeinde Asbach

Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Tel: (02683) 912 - 0
Fax: (02683) 912 - 134

rathaus@vg-asbach.de
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