Bereitschaftsdienste der Verbandsgemeinde AsbachZentrale Rufnummer im ärztlichen Notdienst der Verbandsgemeinde Asbach
Patienten können den ärztlichen Bereitschaftsdienst für die Verbandsgemeinde Asbach mit den Ortsgemeinden Asbach, Neustadt (Wied), Windhagen und Buchholz unter der Telefonnummer 0180/5112085 erreichen. In lebensbedrohlichen Fällen ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112 zu verständigen.
Notdienst der Apotheken Für die Bereiche: Asbach - Neustadt (Wied) und die Bereiche: St. Katharinen - Vettelschoß - Windhagen – Buchholz
Der Ansagedienst ist aus allen Telefonnetzen nur noch über die landesweit gültige Rufnummer 01805 - 258825 plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen. Dies hat den Vorteil, dass auch von Anschlüssen, bei denen 0900er Nummern aus Sicherheitsgründen gesperrt sind, der Apothekennotdienst nun problemlos aus dem Festnetz abgerufen werden kann. Außerdem reduzieren sich die Kosten für den Anrufer. Ein Anruf der Nummer 01805/258825 aus dem deutschen Festnetz kostet lediglich 0,14 € pro Minute aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 € pro Minute. Die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind bekanntlich anbieterabhängig. Auch auf der Website der Landesapothekerkammer (www.lak-rlp.de) steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apotheke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan angezeigt werden. Unter der Option “Kalender” können für max. 14 Tage im Voraus für jeden beliebigen Ort in Rheinland-Pfalz die jeweils dienstbereiten Apotheken der Region angezeigt werden. Dabei kann der Benutzer den gewünschten Radius in Stufen von 1 bis 50 km auswählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Aktualität immer nur für den Tag des Abrufs garantiert werden kann, und es im Einzelfall für die zukünftigen Termine noch zu Änderungen kommen kann. Daher ist bei Veröffentlichung unbedingt der Hinweis erforderlich, dass die Daten einem täglichen Aktualisierungsservice unterliegen und zur Sicherheit im Internet oder über die schon bekannt gegebene Telefonnummer überprüft werden sollten. Der Notdienst beginnt immer um 8:30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8:30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Falls im Einzelfall die Telefonnummer oder die Postleitzahl nicht bekannt sind, hilft immer noch ein Blick an die nächste Apothekentür. Dort müssen kraft Gesetzes die nächstliegenden notdienstbereiten Apotheken bekannt gemacht werden.
Augenärzte Einheitliche augenärztliche Notrufnummer 0180-5112060 zu den üblichen Telefontarifen
Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180-5040308 zu den üblichen Telefontarifen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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