Führerschein-Umtausch

Merkblatt Umtausch alter Führerschein auf
EU-Führerschein

 

Einen Antrag auf Umtausch Ihres alten Führerscheins auf den neuen
EU-Kartenführerschein können Sie bei der Führerscheinstelle oder im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Neuwied sowie über Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung stellen.

Hierfür benötigen Sie:

  • formellen Antrag
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Kopie Ihres Führerscheins
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)

Sofern der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Neuwied ausgestellt wurde, sollten Sie sich, um eine schnellstmögliche Bearbeitung seitens der hiesigen  Dienststelle zu gewährleisten, eine Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde besorgen, die Ihnen ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat.
Da bei der Antragstellung eine Unterschrift auf einer
Unterschriftsschablone geleistet werden muss, kann der Antrag nicht durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Diese Unterschrift muss bei einer zur Entgegennahme berechtigten Behörde (Verbandsgemeindeverwaltung, Führerscheinstelle der Kreisverwaltung) geleistet werden.

Die Bearbeitung des Antrages nimmt zur Zeit etwas 4 – 6 Wochen in Anspruch.
Auf Wunsch wird der neue Führerschein wieder an die zuständige
Verbandsgemeindeverwaltung gesandt.
Gebühren: Umtausch 24,00 EURO
Die Bundesdruckerei in Berlin bietet bei einem Umtausch die Möglichkeit
einer Expresslieferung an. Führerscheine, die per Express bestellt
werden, liegen der Kreisverwaltung i. d. R. innerhalb von 5 Werktagen vor.
In solchen Fällen muß der Führerschein allerdings direkt bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Neuwied beantragt werden.
Gebühren: Umtausch (einschließlich Expresslieferung): 40,90 EURO

Wichtiger Hinweis für Inhaber der bisherigen Fahrerlaubnisklasse 2:
Bei der Verlängerung der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist
ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich

  • ein augenfachärztliches Gutachten
  • ein Gesundheitszeugnis eines Allgemeinmediziners dem Antrag beizufügen.

Die Klassen C, CE werden dann ab dem 50. Lebensjahr für die Dauer
von 5 Jahren befristet. Der Antrag sollte 6 Wochen vor dem 50. Lebensjahr gestellt werden. Sollte die Klasse bei der Antragstellung bereits abgelaufen sein, kann die Verlängerung nur innerhalb der nächsten 2 Jahre ab dem 50. Lebensjahr erfolgen.
Danach ist die Klasse verfallen.
In diesen Fällen erhöht sich allerdings auch die Verwaltungsgebühr auf: 34,20 EURO. 

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