Pässe und Ausweise für deutsche Staatsangehörige

Eine Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten ist nur persönlich und nur beim Pass- und Einwohnermeldeamt vorzunehmen. 

Nachfolgend sind die wesentlichen Merkmale für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten aufgeführt.
Nähere Auskünfte geben die Mitarbeiter der Pass- und Meldebehörde (Tel. 02683/912-111, -211 und -212).

Personalausweis

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres (kann bereits 3 Monate vor Vollendung des 16.
Lebensjahres beantragt werden).
Bei Beantragung ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen, sowie ein Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Die Gebühr beträgt 8,00 Euro. 
Antragstellung nur direkt beim Einwohnermeldeamt möglich (Online-Verfahren).
Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Ausstellung beträgt ca. 3-4 Wochen.
In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Reisepass

Ab 01. November 2005 wird nur noch der neue ePass (Reisepass enthält einen Chip mit biometrischen Merkmalen) ausgestellt.
Die Beantragung muss mit einem aktuellen Passfoto erfolgen, welches nach den besonderen Vorgaben für die Ausstellung von Reisepässen hergestellt sein muss.
Der Fotograf sollte bei der Herstellung des Passbildes auf die Beachtung dieser Vorschriften verwiesen werden.
Die Gebühr beträgt derzeit 59,00 Euro für Personen ab Vollendung des 26. Lebensjahres und 37,50 Euro für Personen vor Vollendung des 26. Lebensjahres.
Die Antragstellung ist nur direkt beim Einwohnermeldeamt möglich (Online-Verfahren).
Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Ausstellung des Passes durch die Bundesdruckerei beträgt ca. 4-5 Wochen.
In dringenden Fällen kann auch ein Expresspass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Kinderreisepass

Der bisherige Kinderausweis wurde ersetzt durch einen Kinderreisepass.
Für den Kinderreisepass wird ein aktuelles Passbild benötigt (unabhängig vom Alter des Kindes).
In den Kinderreisepass werden jetzt auch Größe und Augenfarbe aufgenommen.
Außerdem ist die Unterschrift des Kindes im Pass erforderlich
(soweit das Kind bereits des Schreibens kundig ist).
Zu der Beantragung eines Kinderreisepasses durch die Erziehungsberechtigten ist
daher das Kind mitzunehmen.
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.
Der Zeitraum für die Ausstellung beträgt ca. 1 Woche.

Neben dem Kinderreisepass können für Kinder auch Reisepässe (ePass) ausgestellt werden.

Es liegt in der eigenen Verantwortung des Bürgers, sich darüber zu informieren, mit welchen Pass- und Ausweisdokumenten das
gewünschte Reiseziel bereist werden kann.
Die Reisebüros bzw. die ausländischen Vertretungen im Bundesgebiet geben hierzu weitere Auskünfte.

 

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