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BUNDESTAGSWAHL 2025: 

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 12.01.2025 00:00 Uhr über den Online-Wahlscheinantrag hier beantragt werden. Daneben ist es auch möglich, die Briefwahl wie gewohnt über den eingedruckten Antrag auf ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich sowie über den eingedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zwischenzeitlich den Wählerinnen und Wählern per Post zugestellt. Sie können die Unterlagen für die Briefwahl auch persönlich bei der Verbandsgemeindeverwalung im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle), sobald die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind (voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025).

Briefwahlanträge werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Stimmzettel werden jedoch aufgrund gesetzlicher Fristen erst Anfang Februar gedruckt. Dadurch verzögert sich die Zusendung der Briefwahlunterlagen entsprechend. Selbstverständlich beginnen wir sofort nach Erhalt der Stimmzettel mit der Versendung der Briefwahlunterlagen. Es kann jedoch unter Umständen durch die Zustellung mit der Deutschen Post einige Tage dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eingehen.
Sofern Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden sollen (z.B. Auslandsdeutsche, Angehörige der Bundeswehr, Auslandsurlaub), bitten wir Sie ausdrücklich, die Briefwahl über 
briefwahl@vg-asbach.de unverzüglich zu beantragen, damit die Anträge aufgrund der längeren Postlaufzeiten priorisiert behandelt werden können. 

Aktueller Hinweis der Deutschen Post: Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Angesichts der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwählern ist es wichtig, diese entsprechend zu informieren. 

Die Wahlbriefe mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel können Sie auch in den Gemeindebüros oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben bzw. in den Briefkasten werfen.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bitten wir Sie ggf. in Betracht zu ziehen, von der Möglichkeit der Urnenwahl am Wahlsonntag, den 23.02.2025 Gebrauch zu machen.




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