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BUNDESTAGSWAHL 2025:
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 12.01.2025 00:00 Uhr über den Online-Wahlscheinantrag hier beantragt werden. Daneben ist es auch möglich, die Briefwahl wie gewohnt über den eingedruckten Antrag auf ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich sowie über den eingedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass Ihnen die Wahlbenachrichtigungen erst Ende Januar (spätestens bis zum 26.01.2025) automatisch per Post zugehen.
Briefwahlanträge werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Stimmzettel werden jedoch aufgrund gesetzlicher Fristen erst Anfang Februar gedruckt. Dadurch verzögert sich die Zusendung der Briefwahlunterlagen entsprechend. Selbstverständlich beginnen wir sofort nach Erhalt der Stimmzettel mit der Versendung der Briefwahlunterlagen. Es kann jedoch unter Umständen durch die Zustellung mit der Deutschen Post bis zum 10.02.2025 dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eingehen.
Sofern Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden sollen (z.B. Auslandsdeutsche, Angehörige der Bundeswehr, Auslandsurlaub), bitten wir Sie ausdrücklich, die Briefwahl über briefwahl@vg-asbach.de unverzüglich zu beantragen, damit die Anträge aufgrund der längeren Postlaufzeiten priorisiert behandelt werden können.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bitten wir Sie ggf. in Betracht zu ziehen, von der Möglichkeit der Urnenwahl am 23.02.2025 Gebrauch zu machen.