Startseite


BUNDESTAGSWAHL 2025: 

Die Briefwahlunterlagen können noch bis zum 21.02.25, 15 Uhr, über den eingedruckten Antrag auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail über briefwahl@vg-asbach.de beantragt werden. Sie können die Unterlagen für die Briefwahl auch persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle). Die Öffnungszeiten in dieser Woche lauten: Mittwoch-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 14.00 bis 15.00 Uhr. 

Sonderöffnungszeiten des Rathauses:                                                                                                                                                                                       Samstag, den 22.02.25, von 10.00 bis 12.00 Uhr. Hier ist die Ausstellung eines Wahlscheines noch möglich, sofern eine nachweislich plötzliche Erkrankung vorliegt oder glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein (nicht Wahlbenachrichtigung) nicht zugegangen oder verloren gegangen ist.                                                                                                                                                                                                                                   Sonntag, den 23.02.25, von 8.00 bis 15.00 Uhr: Hier ist die Ausstellung eines Wahlscheines noch möglich, sofern eine nachweislich plötzliche Erkrankung vorliegt, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktueller Hinweis der Deutschen Post: Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Angesichts der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwählern ist es wichtig, diese entsprechend zu informieren. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bitten wir Sie ggf. in Betracht zu ziehen, von der Möglichkeit der Urnenwahl am Wahlsonntag, den 23.02.2025 Gebrauch zu machen.

Die Wahlbriefe mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel können Sie am Wahlsonntag auch in den Gemeindebüros  bis 15.00 Uhr oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung bis 17.00 Uhr abgeben bzw. in den Briefkasten werfen.


Hinweis: Die Zulassungsstelle in Asbach bleibt am 20.02.2025 geschlossen. 


Aktuelle Nachrichten

Alle Nachrichten