Bankverbindungen-Rechnungen

Bankverbindungen & Rechnungen


Bankverbindungen der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

BanknameIBANBIC
Sparkasse Neuwied DE77 5745 0120 0013 0000 13MALADE51NWD
Raiba Neustadt (Wied)DE55 5706 9238 0000 0101 02GENODED1ASN
PostbankDE96 3701 0050 0027 8565 00PBNKDEFF
Volksbank Köln-Bonn eGDE21 3806 0186 2800 9660 11GENODED1BRS


Rechnungen & E-Rechnung

Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen immer weiter in den unternehmerischen und auch behördlichen Alltag ein. Ein wichtiges Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Sie verbindet grenzüberschreitend den privaten mit dem öffentlichen Sektor. Es lohnt sich die Möglichkeiten und Vorteile der E-Rechnung für das eigene Unternehmen zu betrachten. Durch eine strukturierte Datenlieferung und ein allgemeingültiges Format lassen sich Optimierungs- und Einsparpotentiale sowohl für Rechnungssteller als auch für Rechnungsempfänger erschließen. Sie bilden die Basis für eine weitergehende Optimierung im gesamten Rechnungsverarbeitungsprozess.

Der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach können elektronische Rechnungen im Format XRechnung per E-Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de unter Angabe der Leitweg-ID (siehe unten) zugestellt werden. 

Für den Rechnungsversand über das E-Rechnungsportal des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie von uns folgende Angaben:
1. Die ausschließlich für die Übermittlung zu nutzende E-Mail Adresse:
          ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
2. Die Leitweg-Identifikationsnummer     
    - der Verbandsgemeinde Asbach:           071385001000-001-49 
    - der Ortsgemeinde Asbach:                    071385001000-002-46
    - der Ortsgemeinde Buchholz:                 071385001000-005-37
    - der Ortsgemeinde Neustadt (Wied):     071385001000-003-43
    - der Ortsgemeinde Windhagen:             071385001000-004-40

Damit die Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller registrieren. Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich.

Ab dem 01.07.2025 wird die Authentifizierung über das Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein.

Eine Neuregistrierung am ZRE mithilfe des Nutzerkonto RLP ist ab sofort nicht mehr möglich. Bestehende Accounts, die über das Nutzerkonto RLP registriert wurden, können sich bis zum 30.06.2025 wie gehabt einloggen und Rechnungen einreichen – auch per Mail.

Da dies ab dem 01.07.2025 nicht mehr möglich sein wird, empfehlen wir eine vorzeitige Neuregistrierung am ZRE mithilfe des MUK. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beantragung eines benötigten Zertifikats einige Tage in Anspruch nehmen kann, falls Sie noch keines haben.

Wie Sie ein solches Zertifikat erhalten und wie die Registrierung am MUK abläuft, erfahren Sie hier: https://info.mein-unternehmenskonto.de/ .

Nach Registrierung am MUK melden Sie sich bitte mit Ihrem Zertifikat beim ZRE an (https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login ), hinterlegen eine ZRE-Mailadresse und stimmen den Nutzungsbedingungen zu, die wir im Rahmen der Umstellung aktualisiert haben. Solange Sie noch das Nutzerkonto RLP zur Authentifizierung nutzen, ist Ihre bisherige Zustimmung ausreichend.

Wenn Sie bereits mit dem Nutzerkonto RLP am ZRE registriert waren und sich nun mit dem Mein Unternehmenskonto neu registrieren, ist es auch möglich, dieselbe ZRE-Mailadresse zu hinterlegen, die Sie bisher benutzt haben.

Die neuen Nutzungsbedingungen finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/nutzungsbedingungen.

Nähere Infos zur Registrierung finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/registrierung-fuer-rechnungssteller.

Der Upload der Rechnungen kann dann nach Registrierung und Anmeldung über diesen Link erfolgen:

Hinweis:   Es gibt ein Webformular für die Manuelle Erfassung der E-Rechnung über den zentralen E-Rechnungseingang RLP. Hierzu mehr über diesen Link.

Weitere Informationen:

Button12

Wichtig! Die neue E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft:

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.


Vorteile E-Rechnung

  • Effiziente Arbeitsabläufe

    Durch digitale Belege entstehen medienbruchfreie Prozesse - und der Freigabeprozess von Eingangsrechnungen beschleunigt sich spürbar.

  • Weniger Zeitaufwand

    Fehleranfällige manuelle Eingaben entfallen. Das verbessert die Qualität der Buchführung und die Zeit lässt sich für wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.

  • Niedrigere Kosten

    Mit E-Rechnungsprozessen lassen sich bis zu 60 Prozent gegenüber Rechnungen auf Papier sparen: Denn viele Kosten, wie für Papier und Druck, entfallen.

  • Optimiertes Cash-Management

    Schneller bearbeitete Rechnungen ermöglichen Skontoabzug - schneller zugestellte Rechnungen beschleunigen den Zahlungseingang.