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Zuschüsse für erneuerbare Energien
Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien im Heizungskeller
Seit Anfang des Jahres können Hauseigentümer bei der Umrüstung ihrer Heizung auf regenerative Energien mit satten finanziellen Zuschüssen rechnen. Die Verbraucherzentrale NRW sagt wie es geht. www.verbraucherzentrale.nrw
Fast die Hälfte der Kosten für das neue Heizsystem übernimmt der Staat. Der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien umsteigt.
So sieht die Förderung aus:
Wer von Gasheizungen auf Anlagen umsteigt, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, erhält 35 % Zuschuss. Das gilt für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 % gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, z.B. mit einer Solarwärmeanlage. Denkbar ist auch eine Kombination mit einer Wärmepumpe. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das bafa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. www.bafa.de
Sonderprämie für Ölheizungstausch:
Die Fördersätze erhöhen sich um 10 %, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. So ergibt sich der maximal mögliche Zuschuss von 45 %.
Schnelles Handeln:
Wer erst seit 2002 in seinem Eigenheim wohnt, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist – dann gilt eine gesetzliche Austauschpflicht und es gibt keinen Anspruch auf Förderung mehr.
14.01.2020 / Quelle: Verbraucherzentrale NRW / solarserver.de Copyright: EEM Energy & Environment Media GmbH