- Aktuelles
- Ukraine
- Gasmangel
- Grundsteuerreform
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Veranstaltungen
- Rathaus Anbau
- VG Kreativ Wettbewerb
- Karneval 2023
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
- Klima & Umweltschutz
- Klimaschutzkonzept VG Asbach
- Kommunaler Klimapakt RLP
- Energieberatung und Energietipps
- LED-Umrüstung Sportplätze
- e-Mobilität
- Erneuerbare Energien VG Asbach
- Besonders sparsame Haushaltsgeräte
- Ein Geschenk fürs Leben!
- Starkregen und Hochwasserschutz
- Fluglärm
- Der Wolf
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zuschüsse für erneuerbare Energien
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderungen von Ökostrom-Ladepunkten
- Förderung Heizungsanlagen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderung – zuerst Antrag stellen
- PV-Förderung Statistik
- Förderung Obstbäume
- Photovoltaik
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Archiv
PV-Förderung – zuerst Antrag stellen
PV-Förderung – zuerst Antrag stellen

Wer von den Förderprogrammen in den Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt und Windhagen profitieren möchte, muss unbedingt darauf achten, dass zuerst ein Förderantrag zu stellen ist und erst wenn die Förderstelle (Verbandsgemeindeverwaltung) eine Eingangsbestätigung per Mail an den/die Antragsteller*in verschickt hat, darf ein Auftrag erteilt werden.
Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Auf die Montage bzw. Inbetriebnahme kommt es nicht an. Eine Bestellung ist gleichbedeutend mit einem Auftrag.
Alle Einzelheiten, wie z.B. die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/foerderungen/