PV-Förderung – zuerst Antrag stellen

PV-Förderung – zuerst Antrag stellen

Fördermittel

Wer von den Förderprogrammen in den Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt und Windhagen profitieren möchte, muss unbedingt darauf achten, dass zuerst ein Förderantrag zu stellen ist und erst wenn die Förderstelle (Verbandsgemeindeverwaltung) eine Eingangsbestätigung per Mail an den/die Antragsteller*in verschickt hat, darf ein Auftrag erteilt werden.

Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Auf die Montage bzw. Inbetriebnahme kommt es nicht an. Eine Bestellung ist gleichbedeutend mit einem Auftrag.

Alle Einzelheiten, wie z.B. die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/foerderungen/