Neophythen (Herkulesstaude)

Neophythen

Bundesweit breiten sich nicht heimische Arten, die sogenannten „Neophyten“ zunehmend aus. Neophyten sind Pflanzenarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, sondern durch den Einfluss des Menschen zu uns gelangt sind.

Besonders entlang der Fließgewässer und in angrenzenden Auen finden die gebietsfremden Pflanzenarten gute Standortbedingungen. Stellenweise können sie ganze Uferabschnitte oder ungenutzte Brachen vollends für sich einnehmen. Über die Fluss- und Bachtäler sowie entlang von Verkehrswegen erfolgt die weitere Ausbreitung.

Neben der Herkulesstaude sind noch weitere Pflanzenarten eingeschleppt worden. Auffallende Bestände bilden im Kreis Neuwied die Goldrute, Stauden-Knöterich, Drüsiges Springkraut und Topinambur. Insbesondere das Drüsige Springkraut ist auf großen Flächen an der Wied und ihren Nebengewässern anzutreffen.

Eine sach- und fachgerechte Entfernung sowie die Beseitigung dieser Pflanzen sind dringend notwendig, da sich diese Pflanzen sonst stark ausbreiten. Die Eigentümer der Grundstücke sind grundsätzlich für die Entfernung der Neophyten zuständig.

Wenn Neophyten an öffentlichen Wegen wachsen, ist die Ortsgemeinde für die Beseitigung der Neophyten verantwortlich. Nur an Gewässern ist die Untere Wasserbehörde und in geschützten Biotopen/Naturschutzgebieten die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Sollten Sie an öffentlichen Wegen solche Neophyten, vor allem die Herkulesstaude  entdecken, bitten wir dies bei der Tiefbauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (02683/912-148 oder -248) zu melden.

An Gewässern oder in Biotopen/Naturschutzgebieten bitten wir Sie, sich direkt an die Kreisverwaltung Neuwied (02631/803-0) zu wenden.

Sollten Sie außerdem Fragen zu Neophythen oder der Entfernung/Beseitigung dieser haben, können Sie sich immer an die Untere Naturschutzbehörde (02631/803-0) wenden. Dort wird Ihnen gerne weiter geholfen.