Der Wolf

Der Wolf

Für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf.

Nach über 150-jähriger Abwesenheit der Wölfe müssen wir Menschen uns wieder an seine Anwesenheit gewöhnen. Durch das natürliche Ausbreitungsverhalten der Wölfe besiedeln sie geeignete Lebensräume, die auch Menschen vielfältig nutzen. Auch wenn ein Angriff von Wölfen auf Menschen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, so geht von ihnen in Mitteleuropa unter den heutigen Bedingungen keine besondere Gefahr aus. 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach möchte neutral über das Thema Wolf berichten und sowohl das Thema Artenschutz, aber aufgrund der besonderen Betroffenheit der Nutztierhalter, auch die kritischen Themen und Risiken beleuchten und darauf hinweisen.

Konkrete Veranstaltungen vor Ort, wie Vorträge mit der Möglichkeit zur intensiven Diskussion, werden folgen.

Einführung


Im Jahr 2000 gab es seit seiner Ausrottung erstmals wieder einen Nachweis  eines  Wolfes  in Deutschland. Am 26.02.2012 wurde erstmals wieder ein Wolf bei Steimel-Weroth im Westerwald in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Die  Wiederbesiedlung durch den Wolf in Rheinland-Pfalz wird durch die Landesregierung unterstützt, da somit die Artenvielfalt aufgewertet wird. Es wird jedoch  keine aktive Auswilderung des Wolfes durchgeführt.

Der Wolf ist eine streng  geschützte  Art nach:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (1973/76)
  • Berner Konvention (1979/84)
  • BNatschG (1977)
  • FFH-Richtlinie (1992)

Der Verstoß gegen den Artenschutz kann in schweren Fällen zu hohen Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe führen. Der Wolf  ist damit auch weder jagdbar  - außer in evtl. notwendigen Ausnahmesituationen - noch unterliegt er einer besonderen Hegeverpflichtung durch Jäger und Grundeigentümer. Auch  von dem Landesjagdverband in Rheinland-Pfalz wird derzeit keine Änderung dieser Lage angestrebt.

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat darauf zusammen mit Tierhaltern, Jägern und Tierschützern einen Managementplan für den Wolf erstellt. Dieser benennt Maßnahmen zur Fürsorge in den Gebieten, in denen der Wolf angesiedelt ist.

Er schafft Rahmenbedingungen und nennt Ansprechpartner. Er erfasst ebenso das Monitoring der Wölfe, also das Aufnehmen von Hinweisen (wie Spuren, Sichtungen oder Wildtierrissen) zu Wölfen. Dieses Monitoring Netz wurde landesweit durch Großkarnivoren-Beauftragten eingerichtet.


Dr. Paul Bergweiler, Mobil: 0151-68195401
Großkarnivoren - Beauftragter Kreis Neuwied

  • Nahrungsaufnahme

    Wölfe ernähren sich hauptsächlich von Rehen, Rotwild, Wildschweinen und Damwild. Ein erwachsener Wolf benötigt am Tag etwa 2-3 kg Fleisch. Er kann jedoch bis 11 kg Nahrung auf einmal aufnehmen und daraufhin auch bis zu 14 Tagen hungern. Wölfe jagen und töten die Tiere, die sie am leichtesten erbeuten können. Das sind vor allem alte, schwache, kranke  und junge Tiere. Als Hetzjäger und Opportunist reißt er bei jeder Gelegenheit, die ihm sich bietet. Er ist damit nicht zwangsläufig auf das Jagen im Rudel angewiesen. Da in freier Wildbahn Jagderfolge oft ausbleiben, die Jagd sehr kräftezehrend ist und Wölfe über längere Zeit hungern müssen, ist dieses Verhalten sinnvoll. Sie betreiben damit sozusagen eine Art der Vorratshaltung. Bei eingepferchten Nutztieren werden bei einem Wolfsangriff so oft mehr Tiere getötet als für die Ernährung des Rudels wirklich notwendig sind. 

  • Verhaltensregeln bei Begegnungen

    Einem Wolf in der freien Wildbahn zu begegnen ist selten. Wölfe meiden im Normalfall den Kontakt mit Menschen, jedoch nutzen sie mitunter die durch den Menschen aufgebaute Strukturen und Landschaften. 

    Im Falle einer Begegnung: 

    • Halten sie Abstand zu dem Tier.
    • Falls Sie einen Hund dabei haben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Da der Wolf gegenüber dem Menschen sehr scheu ist, überträgt sich dieser Schutz somit auch auf den unmittelbar neben Ihnen befindlichen Hund. In einem Gebiet in dem nachweislich ein Wolfsrudel ansässig ist, kann es somit sinnvoll sein den Hund stets angeleint zu lassen.  
    • Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie den Abstand zum Wolf als nicht groß genug empfinden, ziehen sie sich langsam zurück.
    • Wenn Ihnen der Wolf dann immer noch zu nahe erscheint, machen Sie außerdem durch Laute oder Gesten auf sich aufmerksam. 
    • Laufen Sie nicht hinterher und versuchen Sie nicht das Tier zu berühren.  Der Wolf ist kein zahmes Haustier. 
    • Füttern Sie niemals Wölfe, da die Tiere sonst sehr schnell lernen einen Menschen mit Futter zu verbinden.  Dies könnte dazu führen, dass der Wolf aktiv die Nähe des Menschen zur Futteraufnahme  aufsucht.


    Wolfsbegegnungen werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums wie folgt beschrieben:   

    „Wenn sie den Menschen wahrnehmen, fliehen die Wölfe meist nicht panisch, sondern orientieren sich zunächst einen Augenblick lang und ziehen sich dann zurück. Unter allen dokumentierten Wolfssichtungen in der Lausitz waren nur einige wenige, in denen sich Wölfe Menschen genähert haben, obwohl sie ihre Anwesenheit schon bemerkt hatten. Meistens handelte es sich in diesen Fällen um unerfahrene, neugierige Jungwölfe oder es überwog vor dem Fluchtimpuls vor dem Menschen das Interesse der Wölfe für Hunde oder Schafe in der Nähe der jeweiligen Person.“


  • Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen

    Beobachtungen über kranke, hilflose, verletzte oder verhaltensauffällige Wölfe können  der Verbandsgemeinde  Asbach oder der Stiftung Natur und Umweltschutz Rheinland-Pfalz  über eigens eingerichtete Hotlines für den Wolf gemeldet werden.

    Hotline der VG Asbach, 02683-9683997, wolf@vg-asbach.de

    Hotline der SNU RLP (Stiftung Natur- und Umweltschutz), 06306-91199, wolf@snu.rlp.de

    Die Hotline der SNU RLP ist 7 Tage die Woche innerhalb der Öffnungszeiten erreichbar.  Sie ist für die Bürger erste Anlaufstelle und leitet diese ggfs. an jeweilig zuständige Stellen weiter.

    Jede Situation muss im Einzelfall von Fachleuten beurteilt werden.  Erst dann wird eine Entscheidung durch die zuständige Behörde herbeigeführt. Der Grundsatz: Die Sicherheit von Menschen steht an erster Stelle! Eine Entnahme von Wölfen aus der Natur durch den Menschen ist jedoch nur zulässig, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder aber unmittelbare Gefahr für Menschen besteht. 

Informationen für Nutztierhalter 


Herdenschutzmaßnahmen

Ein gutes Management ist Grundvoraussetzung für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Wolf, Mensch und Weidetieren. Besonders das Herdenschutzmanagement spielt dabei eine wichtige Rolle. Leider geht dieser mit einem großen Mehraufwand für Nutztierhalter einher. Derzeit kann aber zumindest der finanzielle Aufwand durch Förderprogramme aufgefangen werden (siehe unten).

Wissenschaftliche Untersuchungen (Bruns et al. 2020) sowie langjährige Erfahrungen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern zeigen allerdings, dass insbesondere Elektrozäune die Weidetiere wirksam vor Übergriffen schützen können. Die Berührung mit Stromzäunen ist für den Wolf sehr schmerzhaft. Da die Tiere diesen Schmerz vermeiden wollen, lösen bereits wenige Berührungen in der Regel einen Abschreckungseffekt auf. In der Folge meiden sie solche Zäune. Unerlässlich hierbei ist jedoch der Einsatz von entsprechendem Material und Geräten sowie der korrekte Aufbau der Anlagen. Weitere Informationen über den korrekten Aufbau von elektrifizierten Zaunanlagen finden Sie unter:

Auch Herdenschutzhunde, Behirtung und Nachtpferche können einen Schutz darstellen. Letztlich empfiehlt der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) eine spezifische Beratung für jeden Betrieb, um das das optimale Herdenschutzmanagement individuell zu erarbeiten.

An dieser Stelle möchten wir auf das Pilotprojekt des Bundesverbands der Berufschäfer aufmerksam machen: Kollegiale Hilfe zur Selbsthilfe beim Herdenschutz.  Die Idee ist es, ein Netzwerk zu bilden in dem Erfahrungen ausgetauscht und an weiterführenden Lösungen gearbeitet werden. Auch ein Materialwagen zur Soforthilfe soll bereitgestellt werden. Interessierte können sich direkt an den Vorsitzenden der Berufsschäfer Günther Czerkus (czerkus@das-buero.online; 06522 – 9 33 97 33) wenden.


Beratung & Förderung für Nutztierhalter

Eine wolfssichere Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Weidetierhalter*innen wird deshalb dringend empfohlen sich an entsprechenden Stellen beraten zu lassen.

Ab November 2021 erfolgt die Beratung und Antragsbearbeitung für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen über das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) und nicht mehr über die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU).

Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO)

Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft

Hauptstr. 16

67705 Trippstadt

Ansprechpartnerin: Giulia Kriegel; Email: giulia.kriegel@wald-rlp.de, Tel. 06131/884 268-180

Hotline Rissmeldungen:  06306 911 199

Antrag an: KLUWO@wald-rlp.de


Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Schafe und Ziegen, sowie Damtiere; Lamas und Alpakas. Außerdem können Rinder, Pferde und Esel bis 1 Jahr gefördert werden. 

Der Mindestschutz kann bestehen aus:

  •  Elektronetzzäunen (Empfehlung 106/108er oder 120er)
  • Fünf-Litzenzäunen (Empfehlung glatter Draht auf 20/40/65/90/120 cm)
  • Weidzaungeräte (Ausgangsimpuls von min. 2-3 Joule) 
  • Nachrüstung von Drahtgeflächtzäunen mit stromführender Litze in 20 cm und 140 cm Höhe
  • Herdenschutzhunde (anerkannte Linie, Zertifizierung und Sachkundenachweis) 


Wie viel kann grundsätzlich von den Maßnahmen gefördert werden?

Grundsätzlich gilt hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Somit muss die Förderung im Umfang  verhältnismäßig und vergleichbar zu den bisherig  gleichen ausgeführten Schutzmaßnahmen anderer Nutztierhalter sein. 

Dann gilt: 

  • Nachrüstung und E-Netze bis zu 100% 
  • Neubau von festen Zaunanlagen bis zu 80%
  • Anerkennung von eigener Arbeitsleistung bis zu 60% von vergleichbarem Nettoarbeitslohn
  • Herdenschutzhunde, Zertifizierung und Sachkundenachweis bis zu 100%

Dabei muss jedoch der Nutztierhalter zunächst in Vorleistung treten. Ebenfalls  muss der Halter mindestens 3 vergleichbare Angebote für seine Mindestschutzmaßnahme einreichen. Nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises erfolgt dann die Zuwendung.


Entschädigung bei Wolfsrissen

Im Grundsatz werden alle Risse, die nachweislich einem Wolf zugeordnet werden können, entschädigt. Liegt der Wolfsriss jedoch innerhalb eines ausgewiesenen Präventionsgebietes, wie der Verbandsgemeinde Asbach, ist nach einer Übergangsfrist von einem Jahr, der oben genannte  Mindestschutz Voraussetzung für eine vollständige Entschädigung. Die Übergangsfrist beginnt mit der Ausweisung des Standortes zu einem Präventionsgebiet.  


Was tun bei einem Übergriff ?

  • verbleibende Tiere sichern
  • Veterinär verständigen wenn Tiere verletzt sind
  • Großkarnivoren Hotline anrufen: 06306 911 199
  • Spuren sichern/ggf. dokumentieren (z.B. Kadaver & Trittsiegel abdecken mit Plane)
  • Tiere möglichst separieren oder Weide wechseln, Hunde fernhalten
  • Fotodokumentation mit Größenvergleich von Spuren/Wunden (bei schlechter Witterung bzw. vor der Behandlung durch Veterinär)
  • DNA Abstriche vor der Behandlung durch Veterinär (sterile Tupfer) wenn Begutachtender nicht vor der Behandlung eintreffen kann
  • Begutachtung durch KLUWO/SNU gemeinsam mit Tierhaltendem