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PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
Die Ortsgemeinde Windhagen setzt sich zum Ziel, die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu fördern und möchte mit ihrer „Solaroffensive“ einen Anreiz für private Haushalte, zur stärkeren Nutzung der Dachpotentiale, zur vermehrten Stromerzeugung mittels Solarenergie geben. Das Förderprogramm wird fortgesetzt und startet ab Montag, den 02. Mai 2024, 9.00 Uhr in die dritte Förderperiode. Der Antrag ist schriftlich und unterschrieben, d.h. in Papierform, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (Abt. 1 – Klima-, Umwelt-, Artenschutz, Flammersfelderstr. 1, 53567 Asbach) einzureichen - bitte vergessen Sie nicht die Anlagen gem. Ziffer 9.2 der Förderrichtlinien, denn nur vollständige Anträge können geprüft werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges der vollständigen Anträge.
Die Förderrichtlinien werden nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt, zum Download bereitstehen.
Der neue Antragsvordruck steht erst ab o.g. Starttermin zum Download bereit.
- Richtlinien zur „Förderung der Erzeugung von PV-Strom“ in der Ortsgemeinde Windhagen (Anlage 1) ab 01.05.2024
- Richtlinien zur „Förderung der Erzeugung von PV-Strom“ in der Ortsgemeinde Windhagen (Anlage 1) bis 30.04.2024“
- Antragsvordruck (Anlage 2)
- Datenschutzinformationen (Anlage 3)
- Verwendungsnachweis für Anträge bis 30.04.2024
- Verwendungsnachweis für Anträge ab 01.05.2024
- Fachunternehmererklärung