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Finanzen
Finanzen
"Erstattung der Gestattungsgebühren (sogen. Ausschankgenehmigung)"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gestattungsgebühren (sog. Ausschankgenehmigung) für ortsansässige Vereine, Institutionen und Kirchengemeinden unbefristet entschieden.
In der Sitzung vom 07.11.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die Erstattung auf die politischen Vereine, Parteien und Schulen der Verbandsgemeinde auszuweiten.
Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum 31.03. des Folgejahrs eingegangen sein. Die Erstattung erfolgt auf einfachen Antrag bei der Vereinskümmerin.
Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.Erstattung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zum Erhalt der Gemeinschaftspflege und Brauchtumspflege beschlossen.
Den Veranstaltern (keine Privatpersonen) von Festen, die der Gemeinschafts- und Brauchtumspflege in den Gemeinden dienen, werden die Gebühren für die Maßnahmen im Straßenverkehr erstattet. Dies gilt für Maßnahmen ab dem 06.11.2023.
Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.
Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket
Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen z.B. einen Verein besuchen oder an Aktivitäten teilnehmen können.
Mit dem Bildung- und Teilhabepaket soll ermöglicht werden gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein aktiv zu sein, mitzumachen, dabei zu sein etc.Die Kreisverwaltung Neuwied hat hierzu ein allgemeines Informationspapier sowie die entsprechenden Anträge veröffentlicht.
Familien mit dem Bezug von- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld
- Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
- Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag oder Wohngeld
können den Antrag stellen.
Für die finanzielle Unterstützung von Familien im Sektor der Vereine ist jeweils
- das Antragsformular und
- die Teilnahmebestätigung Ausflüge oder
- die Teilnahmebestätigung Teilhabe
auszufüllen und einzureichen.
Die ausgefüllten Formulare müssen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt/eingereicht werden.
Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung bei der Verbandsgemeinde Asbach.
Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in deutscher Sprache:
Soziales | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)
Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in ukrainischer Sprache:
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)
Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz
- Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekt, Freizeitaktivitäten oder für die Beschaffung von Material für die Gruppenarbeit usw. ?
Mit der Teilnahme und Spendensammlung an der Jugendsammelwoche des LJR RLP könnt ihr dieses generieren.
Die Jugendsammelwoche findet 2x im Jahr (Frühjahr/Winter) statt.
Alle Informationen zur Teilnahme, zum Durchführungszeitraum sowie dem Anmeldeverfahren könnt ihr auf der Homepage des LJR RLP erfahren.
- Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekt, Freizeitaktivitäten oder für die Beschaffung von Material für die Gruppenarbeit usw. ?