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Informationen
Informationen für Vereine und Ehrenamtliche
Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket
Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen z.B. einen Verein besuchen oder an Aktivitäten teilnehmen können.
Mit dem Bildung- und Teilhabepaket soll ermöglicht werden gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein aktiv zu sein, mitzumachen, dabei zu sein etc.Die Kreisverwaltung Neuwied hat hierzu ein allgemeines Informationspapier sowie die entsprechenden Anträge veröffentlicht.
Familien mit dem Bezug von- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld
- Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
- Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag oder Wohngeld
können den Antrag stellen.
Für die finanzielle Unterstützung von Familien im Sektor der Vereine ist jeweils
- das Antragsformular und
- die Teilnahmebestätigung Ausflüge oder
- die Teilnahmebestätigung Teilhabe
auszufüllen und einzureichen.
Die ausgefüllten Formulare müssen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt/eingereicht werden.
Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung bei der Verbandsgemeinde Asbach.
Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in deutscher Sprache:
Soziales | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)
Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in ukrainischer Sprache:
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)
Mitteilungsblatt
Informationen für Verantwortliche für verkehrsrechtliche Sicherung (sog. Eingriff in den Straßenverkehr)
Am 14.02.2022 wurde die neue RSA ´21 (Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) veröffentlicht und ersetzt damit die RSA ´95.
Mit der neuen RSA ´21 ergeben sich einige Neuerungen, u.a. im Hinblick auf die Verantwortliche/ den Verantwortlichen für die verkehrsrechtliche Sicherung.
Der Eingriff in den Straßenverkehr und die Beschilderung von Sperrung, Umleitung und anderen Verkehrsbeschränkungen soll und muss wegen des hohen Gefährdungspotentials nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
Dies bedeutet sowohl für Vereine und Institutionen als auch für Privatpersonen, die Sportveranstaltungen, Umzüge jeglicher Art, Polterabende etc. veranstalten und damit durch Aufstellung von Verkehrszeichen in den Straßenverkehr eingreifen, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung über einen entsprechenden Nachweis nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) verfügen und diesen der Straßenverkehrsbehörde vorlegen müssen.Meist gibt es Vereinsmitglieder, die beruflich bedingt bereits über einen solchen Nachweis verfügen und damit als verantwortliche Person eingesetzt werden können.
Es bestünde auch die Möglichkeit, eines der breit gefächerten Schulungsangebote (online oder in Präsenz) zu nutzen, um sich die Fähigkeiten anzueignen und damit den Nachweis zu erwerben.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Asbach gerne zur Verfügung.