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Ukraine

Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Täglich ist in den Medien zu sehen, wie viele Menschen in der Ukraine alles verlieren und sich auf der Flucht befinden. Bei uns zeigt sich eine große Welle der Hilfsbereitschaft. Hier finden Sie einige Möglichkeiten, wie Sie zielgerichtet helfen können.


  • Allgemeine Informationen

    Pressemitteilung von Montag, 21.03.2022:

    In der Verbandsgemeinde Asbach laufen die Planungen und Errichtungen von Notunterkünften unter Hochdruck. Wohnraum, Sachspenden und Helfer werden dringend gesucht.

    VG Asbach. Durch den Krieg in der Ukraine, sind sehr viele Menschen auf der Flucht. Erste Flüchtlinge sind bereits im Kreis Neuwied und der Verbandsgemeinde Asbach angekommen. Es wird mit einem sehr großen Zustrom von Flüchtlingen in den nächsten Wochen gerechnet. Die Verbandsgemeinde Asbach hat daher einen eigenen Krisenstab aktiviert und es laufen Vorbereitungen für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge. Die Verteilung und Zuweisung erfolgen über das Land Rheinland-Pfalz nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, bezogen auf die Einwohnerzahlen. Aktuelle Planungen gehen von mehreren Hundert Personen aus, die in der VG Asbach untergebracht werden müssen. Die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine wird in vier Unterbringungsmöglichkeiten unterschieden, die auch gleichzeitig die Reihenfolge der Belegung darstellen. Zunächst wird zur Verfügung gestellter Wohnraum genutzt, wie zum Beispiel freistehende Einliegerwohnungen oder Gästezimmer. Im zweiten Schritt werden verfügbare Hotels und Beherbergungsbetriebe genutzt. Es folgt die Unterbringung in Vereinsheimen, Sporthallen und Bürgerhäusern sowie in noch zu errichtenden Wohn-Containern. Die Orte der zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten verteilen sich über alle vier Ortsgemeinden in der VG Asbach, sodass eine gute Integration möglich ist. Wohnraum, der von Privatpersonen bisher gemeldet wurde, wird aktuell geprüft und vorbereitet. Sobald die ersten Zuweisungen durch das Land erfolgen, werden dort die ersten Personen untergebracht. Weiterer Wohnraum wird dringend gesucht und kann über ein Onlineformular unter www.vg-asbach.de/urkaine oder telefonisch 02683/912-250 oder -224 gemeldet werden.

    Viele Flüchtlinge haben nur sehr wenige Sachen dabei. Bereits bei der Ankunft werden daher viele alltägliche Dinge benötigt. In jeder Ortsgemeinde wird eine Annahmestelle für Sachspenden eingerichtet. Zentral werden alle Artikel sortiert und bedarfsgerecht an die Betroffenen weiter verteilt. Eine Übersicht der benötigten Artikel gibt es online unter www.vg-asbach.de/urkaine.Hier sind auch die Annahmestellen und jeweiligen Annahmezeiten zu finden. 

    Zur direkten Unterstützung vor Ort in den Notunterkünften oder bei der Spendenannahme und -sortierung werden ehrenamtliche Helfer gesucht. Es gibt die unterschiedlichsten Einsatzbereiche. Ob bei der Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Ausgabe und Organisation der Verpflegung, Transportfahrten oder als Übersetzer. Helferinnen und Helfer können sich online registrieren unter www.vg-asbach.de/urkaine. Alle Meldungen werden umgehend geprüft und mögliche Einsatzgebiete und Zeiten abgestimmt.

    Der Krisenstab ist aktuell bei der Organisation der Unterbringungsmöglichkeiten, Beschaffung von Hygieneartikeln und Lebensmitteln sowie Koordination aller Maßnahmen. Bereits Anfang März wurden die Planungen und Vorbereitungen aufgenommen. Im Krisenstab wirken aus allen beteiligten Bereichen Experten der Verbandsgemeinde mit. 

    Insgesamt wurden bisher 65 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Asbach aufgenommen. Wenn über private Kontakte eine Aufnahme erfolgt, wird um Meldung bei der Verbandsgemeinde gebeten, damit alle notwendigen Unterlagen und Meldungen erfolgen können. Zunächst erfolgt jedoch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Von dort wird die weitere Bearbeitung mit dem Sozialamt veranlasst. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die zentrale Nummer des Rathauses, 02683/912-0. 

  • Sachspenden

    Viele Flüchtlinge haben nur sehr wenige Sachen dabei. Bereits bei der Ankunft werden viele alltägliche Dinge benötigt. In der Verbandsgemeinde Asbach haben wir vier Annahmestellen für Sachspenden. Hier werden alle Artikel sortiert und bedarfsgerecht an die Betroffenen verteilt. 

    Die folgende Liste gibt einen Überblick über aktuell benötigte Artikel und Bekleidung. Bitte bringen Sie nur die aufgeführten Artikel an unsere Annahmestellen. 

    Bekleidung
    - Sommerliche Bekleidung
    - Regenschutz

    Sonstiges
    - verkehrssichere Fahrräder

    Annahmestelle für Sachspenden:
    Bitte bringen Sie Sachspenden nur an unsere zentrale Annahmestelle der AWO Asbach.
    Von hieraus erfolgt die bedarfsgerechte Verteilung der Sachspenden.

    AWO Ortsverein Asbach e.V.
    Hauptstraße 45, Asbach, Telefon: 02683 947115

    Öffnungszeiten
    Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr und Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr.

    Bei der AWO erhalten Flüchtlinge bei Bedarf Kleidung und Haushaltsgegenstände als Erstausstattung. Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen erhalten ebenfalls schnelle Hilfe.

    Möchten Sie Möbel oder andere Gegenstände spenden, die nicht in der Bedarfsliste zuvor aufgeführt sind? Diese können Sie ebenfalls bei der AWO Annahmestelle abgeben.

  • Wohnraum melden

    Wenn Sie für Flüchtlinge aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, nutzen Sie bitte dieses Formular. Alle Meldungen werden zentral gesammelt und wir setzen und mit Ihnen in Verbindung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    Wenn Sie bereits Flüchtlinge aus der Ukraine privat bei sich untergebracht haben, melden Sie sich bitte beim Sozialamt, damit die Personen registriert werden können. Insbesondere um die Krankenhilfe in Anspruch nehmen zu können. Bitte melden Sie sich hierzu unter 02683 912-224 oder 02683 912-250 bzw. per E-Mail an sozialamt@vg-asbach.de.

  • Freiwillige Helfer

    Sie möchten tatkräftig unterstützen und vor Ort in den Notunterkünften oder bei der Spendenannahme und Sortierung helfen? Dann registrieren Sie sich bitte hier als Helfer/in. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen die Einsatzmöglichkeiten.

    Hinweis: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis. Falls nicht vorhanden, senden wir Ihnen ein entsprechendes Formblatt zur Beantragung zu.

  • Lagerfläche melden

    Aktuell werden Lagerflächen gesucht, um Bekleidung und Sachspenden sowie Hygieneartikel zu lagern. Die Lagerfläche muss trocken und ebenerdig sein. Wenn Sie eine Lagerfläche zur Verfügung stellen möchten, nutzen Sie bitte dieses Online-Formular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Vielen Dank. 

  • Häufige Fragen (FAQ)

    Können Menschen aus der Ukraine privat aufgenommen werden?

    Ja, Sie können Verwandte, Bekannte oder weitere Personen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen. Sofern Sie zur Miete wohnen empfehlen wir Ihnen vorab eine Abklärung mit Ihrem Vermieter.

    Wo soll ich mich melden, wenn ich ukrainische Flüchtlinge aufgenommen habe?

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt der Verbandsgemeinde Asbach. Telefon 02683 912-224 oder 02683 912-250 bzw. per E-Mail an sozialamt@vg-asbach.de

    Sollen sich die ukrainischen Staatsangehörigen beim Meldeamt anmelden, wenn sie ihren neuen Wohnsitz im Landkreis Neuwied haben?

    Ja, wir bitten darum sich beim zuständigen Meldeamt der Verbandsgemeinde anzumelden. Telefonische Terminvereinbarung über die Zentrale 02683 912-0.

    Was ist, wenn die Menschen nicht dauerhaft bei mir wohnen können, weil der Wohnraum nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht?

    Personen, die sich im Landkreis Neuwied bei Verwandten oder Bezugspersonen aufhalten, aber nicht dauerhaft bei ihnen bleiben können, sollen sich bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Verbandsgemeinde melden.

    Erhalten die geflüchteten Menschen Sozialleistungen?

    Ja, ukrainische Staatsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine sicherstellen können, erhalten Sozialleistungen. Dafür müssen sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Verbandsgemeinde stellen.

    Wer übernimmt die Kosten im Krankheitsfall?

    Bei akuter Erkrankung oder bei der Notwendigkeit von Hilfe erhalten die Vertriebenen die notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Staat. Dazu sollen sich die Betroffenen an die zuständigen Mitarbeiter der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied wenden.

    Werden die Kosten für die Unterkunft übernommen (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)?

    Sofern jemand aus dem Landkreis Neuwied einen ukrainischen Staatsangehörigen in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung unterbringen möchte, können im Rahmen der Asylbewerberleistungen auch die angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird. In einem solchen Fall soll Kontakt mit der Verbandsgemeinde aufgenommen werden.

    Sofern Verwandte in gerader Linie aufgenommen werden (z.B. die eigene Mutter oder das eigene Kind), können keine Kosten der Unterkunft übernommen werden, da hier eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.

    Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte?

    Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann dies über das folgende Online-Formular melden: Meldung Wohnraum | Verbandsgemeinde Asbach (vg-asbach.de)

    Was soll ich machen, wenn ich davon Kenntnis erhalte, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angekommen sind bzw. ankommen werden?

    Bitte nehmen Sie unverzügliche Kontakt mit dem Kreisjugendamt per Mail jugendamt@kreis-neuwied.de oder per Telefon 02631 803-111 auf. So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.

    Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis?

    Die Kontaktpersonen erhalten für die bereits registrierten Personen von der Ausländerbehörde per E-Mail ein entsprechendes Antragsformular und Hinweise über die weitere Verfahrensweise. Die Aufenthaltserlaubnis wird sodann zunächst für ein Jahr erteilt.

    Kann ich ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen?
    Sobald der entsprechende Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde eingeht, erhalten die Personen eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung), mit der ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen werden kann.

    Benötige ich für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend einen Reisepass?

    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich ein gültiger Reisepass benötigt. Durch das Ministerium wurde jedoch geregelt, dass bei fehlendem Reisepass die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise ohne Reisepass als sog. Ausweisersatz ausgestellt werden kann.

    KFZ-Versicherungsschutz

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