Probe bei einem Kirchenchor mit Notenblättern und Dirigenten

Informationen

Informationen für Vereine und Ehrenamtliche

  • DSEE – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

    • Eine bundesweite Stiftung für fast alles, was das Ehrenamt betrifft.
      Sie unterstützt Ehrenamtliche und ihre Organisationen mit vielen Angeboten.
      • Förderprogramme
      • kostenfreie Beratung zu Fördermitteln
      • Beratung zu Versicherungs- und Rechtsfragen
      • kostenfreie Online-Seminare

    https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

  • Erstattung der Gestattungsgebühren (sogen. Ausschankgenehmigung)

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gestattungsgebühren (sog. Ausschankgenehmigung) für ortsansässige Vereine, Institutionen und Kirchengemeinden unbefristet entschieden.

    In der Sitzung vom 07.11.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die Erstattung auf die politischen Vereine, Parteien und Schulen der Verbandsgemeinde auszuweiten.

    Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum 31.03. des Folgejahrs eingegangen sein. Die Erstattung erfolgt auf einfachen Antrag bei der Vereinskümmerin.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

  • Erstattung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zum Erhalt der Gemeinschaftspflege und Brauchtumspflege beschlossen.

    Den Veranstaltern (keine Privatpersonen) von Festen, die der Gemeinschafts- und Brauchtumspflege in den Gemeinden dienen, werden die Gebühren für die Maßnahmen im Straßenverkehr erstattet. Dies gilt für Maßnahmen ab dem 06.11.2023.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

  • Informationen für Verantwortliche für verkehrsrechtliche Sicherung (sog. Eingriff in den Straßenverkehr)

    Am 14.02.2022 wurde die neue RSA ´21 (Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) veröffentlicht und ersetzt damit die RSA ´95.

    Mit der neuen RSA ´21 ergeben sich einige Neuerungen, u.a. im Hinblick auf die Verantwortliche/ den Verantwortlichen für die verkehrsrechtliche Sicherung.

    Der Eingriff in den Straßenverkehr und die Beschilderung von Sperrung, Umleitung und anderen Verkehrsbeschränkungen soll und muss wegen des hohen Gefährdungspotentials nur von geschultem Personal durchgeführt werden.


    Dies bedeutet sowohl für Vereine und Institutionen als auch für Privatpersonen, die Sportveranstaltungen, Umzüge jeglicher Art, Polterabende etc. veranstalten und damit durch Aufstellung von Verkehrszeichen in den Straßenverkehr eingreifen, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung über einen entsprechenden Nachweis nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) verfügen und diesen der Straßenverkehrsbehörde vorlegen müssen.

    Meist gibt es Vereinsmitglieder, die beruflich bedingt bereits über einen solchen Nachweis verfügen und damit als verantwortliche Person eingesetzt werden können.

    Es bestünde auch die Möglichkeit, eines der breit gefächerten Schulungsangebote (online oder in Präsenz) zu nutzen, um sich die Fähigkeiten anzueignen und damit den Nachweis zu erwerben.

    Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Asbach gerne zur Verfügung.

  • Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket

    Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
    Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen z.B. einen Verein besuchen oder an Aktivitäten teilnehmen können.
    Mit dem Bildung- und Teilhabepaket soll ermöglicht werden gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein aktiv zu sein, mitzumachen, dabei zu sein etc.

    Die Kreisverwaltung Neuwied hat hierzu ein allgemeines Informationspapier sowie die entsprechenden Anträge veröffentlicht.
    Familien mit dem Bezug von

    • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld
    • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Asylbewerberleistungen
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld
      können den Antrag stellen.

    Für die finanzielle Unterstützung von Familien im Sektor der Vereine ist jeweils

    • das Antragsformular und
    • die Teilnahmebestätigung Ausflüge oder
    • die Teilnahmebestätigung Teilhabe

    auszufüllen und einzureichen.

    Die ausgefüllten Formulare müssen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt/eingereicht werden.

    Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung bei der Verbandsgemeinde Asbach.

    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in deutscher Sprache:

    Soziales | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)

    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in ukrainischer Sprache:

    Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)

  • Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz

    • Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekt, Freizeitaktivitäten oder für die Beschaffung von Material für die Gruppenarbeit usw. ?
      Mit der Teilnahme und Spendensammlung an der Jugendsammelwoche des LJR RLP könnt ihr dieses generieren.
      Die Jugendsammelwoche findet 2x im Jahr (Frühjahr/Winter) statt.
      Alle Informationen zur Teilnahme, zum Durchführungszeitraum sowie dem Anmeldeverfahren könnt ihr auf der Homepage des LJR RLP erfahren.

    https://jugendsammelwoche.de/ 

  • Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz

    ist Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Land.
    https://www.rlp.de/unser-land/ehrenamt-und-buergerbeteiligung

  • MGH – Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) für die Verbandsgemeinde Asbach

    ist ein für ALLE offenes Haus. Vielfältige Angebote unterstützen das soziale generationenübergreifende Zusammenleben in unserer Verbandsgemeinde.
    Backen, Kochen, Gesundheit, Kaffeeklatsch, PC-Club, Begegnung uvm.  für jeden ist etwas dabei.
    Sie haben eine Idee für ein Angebot, dann sprechen Sie gerne mit Frau Muß (Leitung & Koordinatorin): Telefon 02683-912 249 oder per Mail angela.muss@vg-asbach.de
    https://mgh-neustadt-wied.de/

  • Mitteilungsblatt