Probe bei einem Kirchenchor mit Notenblättern und Dirigenten

Informationen

Informationen für Vereine und Ehrenamtliche

  • DSEE – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

    • Eine bundesweite Stiftung für fast alles, was das Ehrenamt betrifft.
      Sie unterstützt Ehrenamtliche und ihre Organisationen mit vielen Angeboten.
      • Förderprogramme
      • kostenfreie Beratung zu Fördermitteln
      • Beratung zu Versicherungs- und Rechtsfragen
      • kostenfreie Online-Seminare

    https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

  • Ehrenamtskarte des Landes RLP

    In Land Rheinland-Pfalz gibt es die Ehrenamtskarte und die Jubiläum-Ehrenamtskarte.

    Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittliche 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen, das Ehrenamt sollte mindestens seit einem Jahr ausgeübt werden.
    Um einen Antrag auf die Ehrenamtskarte zu stellen, wird der oder die Ehrenamtliche gebeten das Antragsformular auszufüllen https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wir-tun-was/anerkennen/Ehrenamtskarte/Antragsformular_Ehrenamtskarte_V2021-ausfuellbar.pdf
    Danach wird der Verein oder die Organisation gebeten das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Anschließend ist der Antrag an die Kommunalverwaltung (Verbandsgemeinde Asbach, z. Hd. Frau Sabrina Mol) zu senden, welche diesen nach Prüfung an die Leistelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält der Antragsteller oder die Antragstellerin die Ehrenamtskarte kostenfrei zurück.

    Für Vereine und Organisationen besteht die auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de

    Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte. Auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird nun langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von  5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist ein ehrenamtliches Engagement, welches seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, erhalten die Karte.

    Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden, außerdem können Vereine, Verbände und Kommunen verdiente Ehrenamtliche auch für diese Auszeichnung vorschlagen.
    Für die Jubiläumskarte gibt es ein separates Antragsformular, https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wir-tun-was/anerkennen/Ehrenamtskarte/Antragsformular_Jubilaeumskarte__August_2021-ausfuellbar.pdf
    mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können.

    Zusätzliche gibt es ein Vorschlagsformular https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wir-tun-was/anerkennen/Ehrenamtskarte/Vorschlagsformular_Jubilaeumskarte__August_2021-ausfuellbar.pdf für Vereine, Verbände und Kommunen.
    Anträge und Vorschläge sind an die zuständige Stelle der beteiligten Kommunen (Verbandsgemeinde Asbach, z. Hd. Frau Sabrina Mol) zu richten.

    Allgemeine Informationen: zur Ehrenamtskarte erhalten Sie unter :https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/jubilaeums-ehrenamtskarte/

  • Erstattung der Gestattungsgebühren (sogen. Ausschankgenehmigung)

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gestattungsgebühren (sog. Ausschankgenehmigung) für ortsansässige Vereine, Institutionen und Kirchengemeinden unbefristet entschieden.

    In der Sitzung vom 07.11.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die Erstattung auf die politischen Vereine, Parteien und Schulen der Verbandsgemeinde auszuweiten.

    Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum 31.03. des Folgejahrs eingegangen sein. Die Erstattung erfolgt auf einfachen Antrag bei der Vereinskümmerin.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

    Sie können die Erstattung hier direkt online beantragen:

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  • Erstattung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zum Erhalt der Gemeinschaftspflege und Brauchtumspflege beschlossen.

    Den Veranstaltern (keine Privatpersonen) von Festen, die der Gemeinschafts- und Brauchtumspflege in den Gemeinden dienen, werden die Gebühren für die Maßnahmen im Straßenverkehr erstattet. Dies gilt für Maßnahmen ab dem 06.11.2023.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

    Sie können die Erstattung hier direkt online beantragen:

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  • Förderung der Kinder und Jugendförderung in Stadt und Landkreis Neuwied

    Der Flyer „Kommunale Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung in Stand und Landkreis Neuwied“ gibt Informationen zu unterschiedlichen Förderbereichen, den Fördervoraussetzungen sowie dem Antragsverfahren.
    Auf der Internetseite der Kreisverwaltung Neuwied stehen der Flyer sowie die entsprechenden Anträge https://www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/jugend-und-familie/jugendpflege/kinder-und-jugendfoerderung/ zum Download bereit.

  • Informationen für Verantwortliche für verkehrsrechtliche Sicherung (sog. Eingriff in den Straßenverkehr)

    Am 14.02.2022 wurde die neue RSA ´21 (Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) veröffentlicht und ersetzt damit die RSA ´95.

    Mit der neuen RSA ´21 ergeben sich einige Neuerungen, u.a. im Hinblick auf die Verantwortliche/ den Verantwortlichen für die verkehrsrechtliche Sicherung.

    Der Eingriff in den Straßenverkehr und die Beschilderung von Sperrung, Umleitung und anderen Verkehrsbeschränkungen soll und muss wegen des hohen Gefährdungspotentials nur von geschultem Personal durchgeführt werden.


    Dies bedeutet sowohl für Vereine und Institutionen als auch für Privatpersonen, die Sportveranstaltungen, Umzüge jeglicher Art, Polterabende etc. veranstalten und damit durch Aufstellung von Verkehrszeichen in den Straßenverkehr eingreifen, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung über einen entsprechenden Nachweis nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) verfügen und diesen der Straßenverkehrsbehörde vorlegen müssen.

    Meist gibt es Vereinsmitglieder, die beruflich bedingt bereits über einen solchen Nachweis verfügen und damit als verantwortliche Person eingesetzt werden können.

    Es bestünde auch die Möglichkeit, eines der breit gefächerten Schulungsangebote (online oder in Präsenz) zu nutzen, um sich die Fähigkeiten anzueignen und damit den Nachweis zu erwerben.

    Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Asbach gerne zur Verfügung.

  • Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket

    Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
    Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen z.B. einen Verein besuchen oder an Aktivitäten teilnehmen können.
    Mit dem Bildung- und Teilhabepaket soll ermöglicht werden gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein aktiv zu sein, mitzumachen, dabei zu sein etc.

    Die Kreisverwaltung Neuwied hat hierzu ein allgemeines Informationspapier sowie die entsprechenden Anträge veröffentlicht.
    Familien mit dem Bezug von

    • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld
    • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Asylbewerberleistungen
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld
      können den Antrag stellen.

    Für die finanzielle Unterstützung von Familien im Sektor der Vereine ist jeweils

    • das Antragsformular und
    • die Teilnahmebestätigung Ausflüge oder
    • die Teilnahmebestätigung Teilhabe

    auszufüllen und einzureichen.

    Die ausgefüllten Formulare müssen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt/eingereicht werden.

    Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung bei der Verbandsgemeinde Asbach.

    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in deutscher Sprache:

    Soziales | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)

    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in ukrainischer Sprache:

    Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine | Kreisverwaltung Neuwied (kreis-neuwied.de)

  • Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz

    • Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekt, Freizeitaktivitäten oder für die Beschaffung von Material für die Gruppenarbeit usw. ?
      Mit der Teilnahme und Spendensammlung an der Jugendsammelwoche des LJR RLP könnt ihr dieses generieren.
      Die Jugendsammelwoche findet 2x im Jahr (Frühjahr/Winter) statt.
      Alle Informationen zur Teilnahme, zum Durchführungszeitraum sowie dem Anmeldeverfahren könnt ihr auf der Homepage des LJR RLP erfahren.

    https://jugendsammelwoche.de/ 

  • Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz

    ist Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Land.
    https://www.rlp.de/unser-land/ehrenamt-und-buergerbeteiligung

  • MGH – Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) für die Verbandsgemeinde Asbach

    Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied):  Miteinander-Füreinander in der Verbandsgemeinde Asbach

    Das Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) in der Verbandsgemeinde Asbach ist ein offenes Haus für alle – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. In einer einladenden Atmosphäre bietet das MGH vielfältige Mitmach-Angebote und Begegnungs-Formate, die das generationenübergreifende Miteinander unterstützen. Bei gemeinsamen Aktivitäten aus den Bereichen Begegnung, PC/Medien, Gesundheit, Bildung, Familien- und Freizeitangebote, Sprach- und Lernangeboten oder in speziellen Gruppen finden Sie neue Kontakte, Austausch und Gemeinschaft. Die Angebote können so vielfältig nur dank der Unterstützung zahlreicher Ehrenamtlicher stattfinden.  Wir sind dabei immer auf der Suche nach Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte und offen für neue Angebote. Sie haben Ideen? Melden Sie sich gerne bei uns.

    📍 Adresse:

    Hauptstraße 2, 53577 Neustadt (Wied)

    📞 Koordination:

    Aurica Höhne

    Tel: 02683 912 494

    E-Mail: aurica.hoehne@vg-asbach.de

  • OJA Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Asbach

    Die OJA  Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Asbach bietet ein breitgefächertes Freizeit- und Ferienprogramm für alle Kinder und Jugendlichen der Verbandsgemeinde Asbach.

    Die Mitarbeiter aus der Jugendpflege, sind Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen aus allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Asbach und vertreten deren Interessen.

    Bei Fragen und Problemen stehen sie zur Verfügung, beraten und helfen gerne weiter.

    Das niedrigschwellige  Angebot richtet sich an Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren.

    Die Themenbereiche sind so bunt und abwechslungsreich wie unsere Gesellschaft.

    Weitere Informationen zu den Angeboten der OJA Jugendpflege Asbach finden Sie hier:

    Adresse:             Flammersfelder Straße 7, 53567 Asbach

    Telefon:              02683 / 912-285

                                   02683 / 912-385

    E-Mail:                 oja@vg-asbach.de

    https://www.vg-asbach.de/bildung-soziales/jugendpflege/

  • Mitteilungsblatt

  • Sportlerehrung

    Sport hat in unserer Verbandsgemeinde  eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Wir würdigen die herausfordernden sportlichen Leitungen in unserem Zuständigkeitsgebiet.  Nur mit Trainingsfleiß, Disziplin und Engagement können Erfolge erreicht werden.  Harte Trainingseinheiten, Aufregung vor und während des Wettkampfes, ggf. Bangen und Zittern wenn die Spieleentscheidungen knapp sind, sind Begleiter des sportlichen Weges. Wir freuen uns, wenn sich diese Arbeit auszahlt und zum Erfolg führt.
    Mit der Ehrung sollen Personen gewürdigt werden, die als Sportler/innen große Listungen erbracht haben.
    Geehrt werden Einzelpersonen und Mannschaften.
    Die Entscheidung darüber, welche sportliche Leistung geehrt wird [sportlicher Erfolg (1. Platz Kreismeisterschaft, Teilnahme Olympia) und Personenkreis], treffen wir einzelfallbezogen, d.h. individuell ohne bürokratische Hürden und festgelegte Prüfschemata.
    Vereinsmeisterschaften werden nicht geehrt.

    Bitte senden Sie den Antrag für eine Sportlerehrung an: melanie.goedtner@vg-asbach.de

    Ihre Email sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name des Vereins
    • Ansprechpartner für Ehrung
    • Mannschaft
    • Ehrungsgrund (Sporterfolg)
    • Name(n) der Person(en)

    Sie können diese Daten alternativ direkt hier online eingeben:

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