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Schulbuchausleihe

Informationen zur Schulbuchausleihe

Aufgrund der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es seit dem Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit einer kostenfreien Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eltern, die über der Einkommensgrenze liegen, können an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr teilnehmen.

Schulträger für die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Asbach ist die Verbandsgemeinde-verwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach.

schulkinder mit büchern vor der tafel

Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittel-freiheit) und die Schulbuchausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).


Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):

Bei der unentgeltlichen (kostenlosen) Schulbuchausleihe erhalten Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Schulbücher und ergänzende Druckschriften auf Antrag kostenlos. Die Antragsformulare werden jedes Jahr im Januar in der Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Des weiteren finden Sie das Antragsformular sowie Informationen zur Lernmittelfreiheit und den Einkommensgrenzen weiter unten auf dieser Seite.

Die Frist zur Antragstellung endet jährlich am 15. März.

 

Schulbuchausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe):

Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr müssen Sie auf der Internetseite https://lmf-online.rlp.de/ ein Benutzerkonto einrichten und die Bücher bestellen. Für die Anmeldung im Internetportal erhalten Sie rechtzeitig von der Schule eine Information. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt. Die Bestellung der Bücher ist jedes Jahr in einem vom Ministerium festgelegten Zeitraum möglich (Bestellzeitraum: siehe Mitteilung über Fristen und Termine weiter unten auf dieser Seite).


Nach diesem Bestellzeitraum sind keine Bestellungen mehr möglich.

 

Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers.
Sie müssen pfleglich behandelt werden und in einem unbeschädigten Zustand an den Schulträger zurückgegeben werden.

Die konkreten Rücknahmetermine werden rechtzeitig vom Schulträger bekannt gegeben.


Informationen und Downloads zur Lernmittelfreiheit

Hier können Sie die Informationen und den Antrag auf Lernmittelfreiheit herunterladen.

Bitte beachten Sie die Abgabefristen!


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