
Die Gleichstellungsbeauftrage hat die Aufgabe sicherzustellen, dass der im Grundgesetz verankerte Auftrag der Gleichberechtigung von Frau und Mann bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Zu den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gehören insbesondere:
- Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen
- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
- Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes
- Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde
- Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde
- Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit
