News und Infos

Aktuelle News und Infos:

Solar power plant at sunset

Steuerliche Erleichterung für Solarstrom -  Bürokratieaufwand für Photovoltaikanlagen minimiert

Infos vom Finanzamt Neuwied

Mehr

Energiepreiskrise – Infos und Beratungsangebote

Ein Angebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Mehr


So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie!


Solarpotenziale in der VG Asbach

Welche Potenziale gibt es in rheinland-pfälzischen Kommunen für Photovoltaik und Solarthermie ?

Ein neuer Kartenbereich im Energieatlas Rheinland-Pfalz bildet die Informationen auf Ebene der Verbandsgemeinden ab.

Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.energieatlas.rlp.de/earp/daten/solarpotenziale


Änderung der Vorschriften für neu errichtete Schornsteine

Die Vorschriften für die Höhe und Position des Schornsteins haben sich ab dem 01.01.2022 geändert.

Dies gilt für Schornsteine von Feuerungsanlagen (Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen) für feste

Brennstoffe (Holz, etc.), mit einer Wärmeleistung von kleiner 1 MW (Megawatt).

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:

https://mkuem.rlp.de/de/themen/umweltschutz-umwelt-und-gesundheit/luftreinhaltung/anlagen/nicht-genehmigungsbeduerftige-anlagen/was-ist-neu-ab-01012022/

Wir empfehlen, sich bei Fragen an Ihren zuständigen Schornsteinfeger zu wenden. 



StromCheck:  Zahlen Sie zu viel für Strom ?

Der neue Strom­spiegel für Deutsch­land zeigt: 85 % der Haus­halte könnten bei den Strom­kosten sparen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Ver­brauch und finden Sie Ihr Spar­poten­zial heraus. Der Strom­spiegel ver­gleicht die Ver­bräuche ähn­licher Haus­halte auf Basis von 290.000 Daten­sätzen. Er wird vom Bundes­umwelt­minis­terium geför­dert.

Unter folgendem Link sind nur wenige Angaben zu machen und Sie erhalten eine Bewertung Ihres Verbrauchs und nützliche Tipps um Ihren Stromverbrauch weiter zu reduzieren:

www.stromspiegel.de/beratung/stromcheck/

© co2online



Steuerliche Vereinfachung für bestimmte PV-Anlagen

 

Betreiber von kleinen PV-Anlagen mit max. 10 kWp Nennleistung, auf privaten Wohngebäuden und einer Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003, können von einer ertragssteuerlichen Vereinfachung profitieren. Das Finanzamt geht, ohne weitere Prüfung, davon aus, dass es sich hier um einen „Liebhabereibetrieb“ handelt, der einkommenssteuerlich unbeachtlich ist. Voraussetzung ist eine Erklärung des Anlagenbetreibers, dass er diese Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen erfüllt. Diese Erklärung gilt auch für die Folgejahre.

 

Bei Fragen hierzu sollten Sie sich mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem/Ihrer Steuerberater*in in Verbindung setzen.

 

Weitere Infos finden Sie unter folgenden Links:

Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.10.2021

Merkblatt "Liebhaberei" des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 29.10.2021

Musterschreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Musterschreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (November 2021) 



Weitere Informationen finden Sie im Archiv