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News und Infos
Aktuelle News und Infos:
So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie!
Solarpotenziale in der VG Asbach
Welche Potenziale gibt es in rheinland-pfälzischen Kommunen für Photovoltaik und Solarthermie ?
Ein neuer Kartenbereich im Energieatlas Rheinland-Pfalz bildet die Informationen auf Ebene der Verbandsgemeinden ab.
Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.energieatlas.rlp.de/earp/daten/solarpotenziale
Änderung der Vorschriften für neu errichtete Schornsteine
Die Vorschriften für die Höhe und Position des Schornsteins haben sich ab dem 01.01.2022 geändert.
Dies gilt für Schornsteine von Feuerungsanlagen (Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen) für feste
Brennstoffe (Holz, etc.), mit einer Wärmeleistung von kleiner 1 MW (Megawatt).
Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link:
Wir empfehlen, sich bei Fragen an Ihren zuständigen Schornsteinfeger zu wenden.
StromCheck: Zahlen Sie zu viel für Strom ?
Der neue Stromspiegel für Deutschland zeigt: 85 % der Haushalte könnten bei den Stromkosten sparen.
Prüfen Sie jetzt Ihren Verbrauch und finden Sie Ihr Sparpotenzial heraus. Der Stromspiegel vergleicht die Verbräuche ähnlicher Haushalte auf Basis von 290.000 Datensätzen. Er wird vom Bundesumweltministerium gefördert.
Unter folgendem Link sind nur wenige Angaben zu machen und Sie erhalten eine Bewertung Ihres Verbrauchs und nützliche Tipps um Ihren Stromverbrauch weiter zu reduzieren:
www.stromspiegel.de/beratung/stromcheck/
© co2online
Steuerliche Vereinfachung für bestimmte PV-Anlagen
Betreiber von kleinen PV-Anlagen mit max. 10 kWp Nennleistung, auf privaten Wohngebäuden und einer Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003, können von einer ertragssteuerlichen Vereinfachung profitieren. Das Finanzamt geht, ohne weitere Prüfung, davon aus, dass es sich hier um einen „Liebhabereibetrieb“ handelt, der einkommenssteuerlich unbeachtlich ist. Voraussetzung ist eine Erklärung des Anlagenbetreibers, dass er diese Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen erfüllt. Diese Erklärung gilt auch für die Folgejahre.
Bei Fragen hierzu sollten Sie sich mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem/Ihrer Steuerberater*in in Verbindung setzen.
Weitere Infos finden Sie unter folgenden Links:
Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.10.2021
Merkblatt "Liebhaberei" des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 29.10.2021
Musterschreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern
Musterschreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (November 2021)