Vereine


Ehrenamtliches Engagement


Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger für andere freiwillig engagieren.

Sie bringen sich ein, sodass unsere Verbandsgemeinde lebenswert ist und bleibt und bereichern das soziale Zusammenleben.

Das Engagement und den Einsatz unterstützen wir seitens der Verwaltung seit 2019 mit der Position des Vereinskümmerers.

Wir sehen diese Position aber nicht nur als Hilfestellung und Anlaufpunkt für Vereine, sondern auch für ehrenamtliche Organisationen und ehrenamtlich Aktive ohne Vereinsstruktur.

 

Auch wenn seitens der Verwaltung von Frau Gödtner keine Rechtsberatung geleistet werden kann, so unterstützen wir jedoch bei der Suche nach Ansprechpartnern.

 

Unsere Hilfestellung für Vereine und Ehrenamtliche:

  • Unterstützung und Begleitung
  • Übernahme der Kosten einer Rechtsberatung (z.B. Erstberatung)
  • Zuschussauszahlung
  • Erstellung des Vereins-Newsletters
  • Seminar-Angebot (hier können gerne Wünsche angegeben werden)
  • Netzwerkarbeit zwischen Ehrenamtlichen und der OJA
  • „Erstattung der Gestattungsgebühren (sog. Ausschankgenehmigung)“

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gestattungsgebühren (sog. Ausschankgenehmigung) für ortsansässige Vereine, Institutionen und Kirchengemeinden unbefristet entschieden.

    Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum 31.03. des Folgejahrs eingegangen sein. Die Erstattung erfolgt auf einfachen Antrag bei der Vereinskümmerin.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

  • Erstattung von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die Rückerstattung der festgesetzten Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zum Erhalt der Gemeinschaftspflege und Brauchtumspflege beschlossen.

    Den Veranstaltern (keine Privatpersonen) von Festen, die der Gemeinschafts- und Brauchtumspflege in den Gemeinden dienen, werden die Gebühren für die Maßnahmen im Straßenverkehr erstattet. Dies gilt für Maßnahmen ab dem 06.11.2023.

    Senden Sie bitte per Brief, Fax oder Email (melanie.goedtner@vg-asbach.de) den Gestattungsbescheid inkl. der Angabe der Bankverbindung (IBAN) für die Rückerstattung des Betrages ein.

  • Informationen zum Bildung-und Teilhabepaket

    Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.
    Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder einen z.B. einen Verein besuchen oder an Aktivitäten teilnehmen können.
    Mit dem Bildung- und Teilhabepaket soll ermöglicht werden gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein aktiv zu sein, mitzumachen, dabei zu sein etc.

     

    Die Kreisverwaltung Neuwied hat hierzu ein allgemeines Informationspapier sowie die entsprechenden Anträge veröffentlicht.

    Familien mit dem Bezug von

    • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld
    • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Asylbewerberleistungen
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld

    können den Antrag stellen.

     

    Für die finanzielle Unterstützung von Familien im Sektor der Vereine ist jeweils

    • das Antragsformular und
    • die Teilnahmebestätigung Ausflüge oder
    • die Teilnahmebestätigung Teilhabe

    auszufüllen und einzureichen.

     

    Die ausgefüllten Formulare müssen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag oder Wohngeld an die Kreisverwaltung Neuwied gestellt/eingereicht werden.

    Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erfolgt die Antragsstellung bei der Verbandsgemeinde Asbach.


    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in deutscher Sprache:

    https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/B%C3%BCrgerportal/Formulare/Soziales/

     

    Antragsformulare auf der Seite der Kreisverwaltung Neuwied in ukrainischer Sprache:

    https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/Hilfe%20f%C3%BCr%20Fl%C3%BCchtlinge%20aus%20der%20Ukraine/

     

     

  • Informationen für Verantwortliche für verkehrsrechtliche Sicherung (sog. Eingriff in den Straßenverkehr)

    Am 14.02.2022 wurde die neue RSA ´21 (Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) veröffentlicht und ersetzt damit die RSA ´95.

    Mit der neuen RSA ´21 ergeben sich einige Neuerungen, u.a. im Hinblick auf die Verantwortliche/ den Verantwortlichen für die verkehrsrechtliche Sicherung.

    Der Eingriff in den Straßenverkehr und die Beschilderung von Sperrung, Umleitung und anderen Verkehrsbeschränkungen soll und muss wegen des hohen Gefährdungspotentials nur von geschultem Personal durchgeführt werden.


    Dies bedeutet sowohl für Vereine und Institutionen als auch für Privatpersonen, die Sportveranstaltungen, Umzüge jeglicher Art, Polterabende etc. veranstalten und damit durch Aufstellung von Verkehrszeichen in den Straßenverkehr eingreifen, dass die Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung über einen entsprechenden Nachweis nach MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) verfügen und diesen der Straßenverkehrsbehörde vorlegen müssen.

    Meist gibt es Vereinsmitglieder, die beruflich bedingt bereits über einen solchen Nachweis verfügen und damit als verantwortliche Person eingesetzt werden können.

    Es bestünde auch die Möglichkeit, eines der breit gefächerten Schulungsangebote (online oder in Präsenz) zu nutzen, um sich die Fähigkeiten anzueignen und damit den Nachweis zu erwerben.

    Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Asbach gerne zur Verfügung.

Vereinsverzeichnis