E-Rechnung

E-Rechnung

Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen immer weiter in den unternehmerischen und auch behördlichen Alltag ein. Ein wichtiges Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Sie verbindet grenzüberschreitend den privaten mit dem öffentlichen Sektor. Es lohnt sich die Möglichkeiten und Vorteile der E-Rechnung für das eigene Unternehmen zu betrachten. Durch eine strukturierte Datenlieferung und ein allgemeingültiges Format lassen sich Optimierungs- und Einsparpotentiale sowohl für Rechnungssteller als auch für Rechnungsempfänger erschließen. Sie bilden die Basis für eine weitergehende Optimierung im gesamten Rechnungsverarbeitungsprozess.

Der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach können elektronische Rechnungen im Format XRechnung per E-Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de unter Angabe der Leitweg-ID (siehe unten) zugestellt werden. 

Für den Rechnungsversand über das E-Rechnungsportal des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie von uns folgende Angaben:
1. Die ausschließlich für die Übermittlung zu nutzende E-Mail Adresse:
          ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
2. Die Leitweg-Identifikationsnummer     
    - der Verbandsgemeinde Asbach:           071385001000-001-49 
    - der Ortsgemeinde Asbach:                    071385001000-002-46
    - der Ortsgemeinde Buchholz:                 071385001000-005-37
    - der Ortsgemeinde Neustadt (Wied):     071385001000-003-43
    - der Ortsgemeinde Windhagen:             071385001000-004-40

Voraussetzung für die Einreichung per E-Mail ist die vorherige Registrierung am Nutzerkonto RLP und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links: 

Damit die Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller einmalig unter diesem Link registrieren:

Der Upload der Rechnungen kann dann nach Registrierung und Anmeldung über diesen Link erfolgen:

Wichtig! Bei der Einreichung beachten > digitale Signaturen werden nicht akzeptiert

Wichtig! Die neue E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft:

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Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.

Alternativ: PDF-Rechnungen

Sofern Sie derzeit noch keine XRechnungen erstellen können, haben Sie die Möglichkeit uns Rechnungen als PDF-Datei an rechnung@vg-asbach.de zukommen zu lassen.


Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E-Rechnung

  • Die Papierrechnung

    Das traditionelle Format der Papierrechnung ist eine bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Selbst durch eine Digitalisierung der Rechnungsinformationen (z. B. mittels Scans oder digitalen Fotos), welche eine elektronische Weiterverarbeitung zulässt, liegen die Rechnungsinformationen nicht strukturiert vor und müssen anschließend manuell oder über zusätzliche Systeme strukturiert in die Buchführungssoftware übernommen werden.

  • Die PDF-Rechnung

    Darüber hinaus wird eine PDF-Rechnung zwar bereits in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, es handelt sich jedoch um eine digitale und bildhaft repräsentierte Rechnung, welche keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Der Schwerpunkt liegt rein auf der Papier-gleichen visuellen Darstellung der Rechnungsinhalte. Für eine elektronische Weiterverarbeitung müssen die Rechnungsinformationen ebenfalls manuell oder über zusätzliche Systeme (z. B. Texterkennungssysteme bzw. OCR) in die Buchführungssoftware übertragen werden. Die PDF-Rechnung steht an dieser Stelle exemplarisch für eine bildhaft repräsentierte Rechnung. Weitere Formate wie z. B. “.tif”, “.jpeg”, “.docx” eignen sich ebenfalls für eine rein bildhafte Repräsentation der Rechnung.

  • Der Unterschied zur E-Rechnung

    Der wesentliche Unterschied zwischen einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung zu einer E-Rechnung liegt darin, dass eine E-Rechnung nach EU-Norm eine in einem strukturierten Format ausgestellte Rechnung ist, die elektronisch übermittelt sowie empfangen wird und eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht.

    Die elektronische Rechnungsstellung kann dabei über verschiedene Standards bzw. Spezifikationen ermöglicht werden, darunter zum Beispiel mittels dem Standard XRechnung.

    • Damit jedes Mitgliedsland der europäische Norm (EN) 16931 mit seinen länderspezifischen Anforderungen umsetzen kann, definiert jedes Land seine spezifische Core Invoice Usage Specification (CIUS).
    • Der Standard XRechnung repräsentiert dabei die nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931 in Deutschland – also die deutsche CIUS – und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards im Auftrag des IT-Planungsrates erarbeitet.
    • In Deutschland wird der Standard XRechnung zur einheitlichen Umsetzung der Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber in Bund sowie in einem Großteil der Länder und Kommunen verwendet.
    • Zusätzlich kann bei Einreichung einer E-Rechnung an den Bund jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD 2.1.1 Profil XRechnung, als rein strukturierte XML-Datei) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN–16931), der E-RechV des Bundes und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.

    Letztlich werden papierbasierte Prozesse zunehmend von digitalen Prozessen abgelöst. Sowohl Rechnungssteller als auch -empfänger profitieren deshalb von der E-Rechnung hinsichtlich Kosteneinsparungen, Effizienz und Transparenz.