Bebauungspläne

Bebauungsplan Auskunft der VG Asbach

Beteiligung zu Bauleitplanverfahren

Abgeschlossene Bauleitplanverfahren

Bebauungspläne und Ergänzungssatzungen der VG Asbach online

Serviceangebot für Bauherren erfüllt gleichzeitig die Vorschriften des BauGB

Die Bebauungspläne und Ergänzungssatzungen der Verbandsgemeinde Asbach sind in der interaktiven Karte oben abrufbar. Damit werden zum einen die Vorschriften des BauGB zur Veröffentlichung rechtskräftiger Pläne im Internet umgesetzt, zum anderen steht Bauherren und Architekten ein umfangreiches  Serviceangebot zur Verfügung. Die Frage nach der Bebaubarkeit eines Grundstücks lässt sich in überplanten Gebieten per Mausklick beantworten, denn für jedes Baugebiet sind die Pläne und Begründungen als PDF-Dokument hinterlegt. Für eine Erstauskunft ist somit kein Termin in der Bauverwaltung erforderlich. Für weitergehende Informationen und Beratungen können die zuständigen Ansprechpartner direkt über die Online-Auskunft kontaktiert werden

Windenergie

In seiner Sitzung am 29.09.2011 hat der Verbandsgemeinderat die sachliche Ausgliederung der Windenergienutzung aus dem Flächennutzungsplan beschlossen. Gleichzeitig wurde hier der Beschluss gefasst, dass Verfahren für einen Teilflächennutzungsplan zur Windenergiesteuerung nach den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB einzuleiten. Zusätzlich hat sich der Verbandsgemeinderat dafür ausgesprochen eine „Standortuntersuchung zur Windenergiesteuerung“ erstellen zu lassen, die als fachliche Abwägungsentscheidung für die konkreten Planungsabsichten dienen sollte.

Mit einem derartigen Steuerungsverfahren hat die Verbandsgemeinde Asbach als Träger der Flächennutzungsplanung die Möglichkeit das Instrumentarium des Planungsvorbehaltes aufzugreifen.

Dieser Planungsvorbehalt setzt gebietsbezogene Festlegungen über die Konzentration von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten mit der Folge voraus, dass die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle hierdurch ausgeschlossen wird (Sperrwirkung).  

Inzwischen sind die Untersuchungen durch das Fachbüro soweit zum Abschluss gebracht worden, dass diese in einer Beurteilung zur Sach- und Rechtslage der Windenergiesteuerung in der Verbandsgemeinde Asbach zusammengefasst werden konnten. 

Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 04.10.2018 mit diesem Arbeitspapier befasst und ist hierbei der Planungsempfehlung gefolgt, innerhalb der Verbandsgemeinde Asbach keine Potenzialflächen für die konzentrierte Errichtung von Windenergieanlagen im Zuge der Flächennutzungsplanung darzustellen.