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PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) 2024
PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
Die Ortsgemeinde Neustadt(Wied) setzt sich zum Ziel, die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu fördern und möchte mit ihrer „Solaroffensive“ einen Anreiz für private Haushalte, zur stärkeren Nutzung der Dachpotentiale, zur vermehrten Stromerzeugung mittels Solarenergie geben. Das Förderprogramm wird fortgesetzt und startet ab Dienstag, den 02. Januar 2024, 9.00 Uhr in die 4. Förderperiode. Der Antrag ist schriftlich und unterschrieben, d.h. in Papierform, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (Abt. 1 – Klima-, Umwelt-, Artenschutz, Flammersfelderstr. 1, 53567 Asbach) einzureichen - bitte vergessen Sie nicht die Anlagen gem. Ziffer 9.2 der Förderrichtlinien, denn nur vollständige Anträge können geprüft werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges der vollständigen Anträge.
Die Förderrichtlinien werden nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt, zum Download bereitstehen.
Bitte beachten Sie die Änderungen in den Förderrichtlinien gegenüber 2023.
Der Antragsvordruck steht zum Download bereit.
PV-Förderung – zuerst Antrag stellen
Wer von den Förderprogrammen in den Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt und Windhagen profitieren möchte, muss unbedingt darauf achten, dass zuerst ein Förderantrag zu stellen ist und erst wenn die Förderstelle (Verbandsgemeindeverwaltung) eine Eingangsbestätigung per Mail an den/die Antragsteller*in verschickt hat, darf ein Auftrag erteilt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Auf die Montage bzw. Inbetriebnahme kommt es nicht an. Eine Bestellung ist gleichbedeutend mit einem Auftrag. Alle Einzelheiten, wie z.B. die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/foerderungen/