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Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Liebe Eltern,
nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates am 16. Mai 2019, möchte die Verbandsgemeinde Asbach die Schulsozialarbeit an ihren Grundschulen erweitern und intensivieren.
Was bedeutet Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit hat den Auftrag, der Förderung des jungen Menschen als Ganzes gerecht zu werden und orientiert sich damit an dem § 1 SGB VIII. Dort heißt es unter anderem:
- Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Unser Angebot für Eltern und Familien:
- Familien - und Erziehungsberatung
- bei behördlichen Fragen und Angelegenheiten (z.B. Bildungs- Teilhabepaket, usw.)
- bei Problemen im Alltag und deren Bewältigung (Erziehung, Familie, Schule, Konflikte)
- Möglichkeit gemeinsamer Gespräche mit Lehrer und Lehrerinnen
Unser Angebot für Kinder:
(Das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt)
- Ansprechpartner für Kinder, um sie in ihren kleinen oder großen Sorgen zu unterstützen
- Konfliktbewältigung innerhalb der Schule
- Streitschlichtung
- Einzelgespräche
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Auch von Seiten der Schule kann ich zu Themen wie beispielsweise ‚‚Konfliktbewältigung‘‘ angesprochen werden. Die zuständige Klassenleitung wird sich vorab mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen, um ein Einverständnis dazu einzuholen. Formulare für Einverständniserklärungen stehen der Schule zur Verfügung.