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Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Edler Von Rabenstein, © ©Edler von Rabenstein - stock.adobe.com
Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten-gleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.
Auf unserer Homepage ist das BITV-Paket von der Firma Chamaeleon installiert. Dieser besteht aus folgenden Funktionen:
- Ein Kontrastswitch als Button im Header der Website
- Tastaturbedienbare Navigation sowie Tab-Tasten bedienbare Anker-Navigation
Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf der Website www.vg-asbach.de
Die Verbandsgemeinde Asbach ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Verbandsgemeinde Asbach (www.vg-asbach.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.
Nicht Barrierefreie Inhalte
Zur Zeit keine bekannt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Feedback und Kontaktangaben
Über unser Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse homepage@vg-asbach.de gesendet und von den Mitarbeitern der Zentralabteilung der Verbandsgemeinde Asbach bearbeitet.