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Gewerbesteuererklärung für PV-A

Finanzminister zwingt Betreiber kleiner PV-Anlagen zu Gewerbesteuererklärung

Rund 1 Million Betreiber von kleinen PV-Anlagen sollen künftig gezwungen sein, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. So will es das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das Gesetz ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Es enthält auch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes, die speziell die Betreiber von kleinen PV-Anlagen bis zu 10 kWp Leistung betrifft.

Betreiber von kleinen Anlagen befreit diese Gesetzesänderung zwar von der Gewerbesteuer, doch gerade deshalb ist künftig jährlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Hierin haben die Anlagenbetreiber die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen. Und diese Erklärung sei jeweils auch durch eine Einnahmeüberschussrechnung zu ergänzen – so erklärte das Bundesfinanzministerium. 

Viele der Betreiber haben allerdings mit einer Gewerbesteuererklärung noch nie etwas zu tun gehabt. Sie werden wohl auf Steuerberater zurückgreifen müssen, deren Honorar die Gewinne vieler Anlagen deutlich schmälern dürfte. Es empfiehlt sich also, frühzeitig Kontakt zu einem Steuerberater aufzunehmen.

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