Förderung Balkonkraftwerke Ortsgemeinde Windhagen

Förderung Balkonkraftwerke OG Windhagen

Die Ortsgemeinde Windhagen hat am 04.12.2025 beschlossen auch sogenannte Balkonkraftwerke in 2026  pauschal mit 150 €  zu fördern.  Der Antrag kann per Mail oder schriftlich eingereicht werden (Klima-, Umwelt-, Artenschutz, Flammersfelderstr. 1, 53567 Asbach oder  klimaschutz@vg-asbach.de ) -  bitte vergessen Sie nicht die Anlagen gem. Förderrichtlinien, denn nur vollständige Anträge können geprüft werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges der vollständigen Anträge.

Die Förderrichtlinien und den Vordruck zum Mittelabruf finden Sie unten zum Download.

Der Mittelabruf muss nach Kauf, Installation und Anmeldung der Anlage erfolgen. Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

 

Für Dach-PV-Anlagen und Batteriespeicher gibt es eigene Förderrichtlinien und Vordrucke – sh. separate Rubrik auf dieser Homepage unter Klimaschutz / Förderungen.

 

Um förderschädliche Handlungen seitens der antragstellenden Personen zu vermeiden, empfehlen wir das Beratungsangebot der Verwaltung in Anspruch zu nehmen – dies sollte unbedingt vor einem Kauf oder einer Auftragserteilung erfolgen.

 

Es werden nur Balkonkraftwerke gefördert, die die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, d.h. die Gesamtleistung der Module von max. 2000 Wp und die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters von max. 800 Watt, werden nicht überschritten.