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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025
Bei der Bundestagswahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die
Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Ende Januar erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungen automatisch per Post.
Briefwahl
Neben der Möglichkeit, den Online-Briefwahlantrag zu nutzen (möglich ab dem 12.01.2025, 00:00 Uhr),
können Sie in besonders dringenden Fällen die Briefwahlunterlagen per E-Mail anfordern: briefwahl@vg-asbach.de
Bitte teilen Sie uns in dem formlosen Antrag folgende Daten mit:
- Name, Vorname
- Geb.-Datum
- Postalische Adresse
- ggf. zusätzlich eine abweichende Adresse, an die die Wahlunterlagen versendet werden sollen.
Sie können die Briefwahl auch schriftlich auf dem Postweg beantragen. Hierzu füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) aus, und übersenden diesen in einem frankierten Umschlag an die:
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
- Briefwahl -
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Sie können die Unterlagen für die Briefwahl auch persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle), sobald die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind. Dies ist voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Sofern Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden sollen (z.B. Auslandsdeutsche, Angehörige der Bundeswehr, Auslandsurlaub), bitten wir Sie ausdrücklich, die Briefwahl über briefwahl@vg-asbach.de unverzüglich zu beantragen, damit die Anträge aufgrund der längeren Postlaufzeiten priorisiert behandelt werden können.
Versand der Briefwahlunterlagen (ACHTUNG VERZÖGERUNG!):
Briefwahlanträge werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Stimmzettel können aufgrund gesetzlicher Fristen jedoch erst Anfang Februar gedruckt werden. Dadurch verzögert sich die Zusendung der Briefwahlunterlagen entsprechend. Selbstverständlich beginnen wir sofort nach Erhalt der Stimmzettel mit der Versendung der Briefwahlunterlagen. Es kann jedoch unter Umständen durch die Zustellung mit der Deutschen Post einige Tage dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eingehen.
Aktueller Hinweis der Deutschen Post: Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Angesichts der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwählern ist es wichtig, diese entsprechend zu informieren.
Die Wahlbriefe mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel können Sie auch in den Gemeindebüros oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben bzw. in den Briefkasten werfen.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bitten wir Sie ggf. in Betracht zu ziehen, von der Möglichkeit der Urnenwahl am 23.02.2025 Gebrauch zu machen.
Über etwaige Änderungen werden wir unverzüglich an dieser Stelle informieren.