Photovoltaikanlage auf dem Dach

PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Die Ortsgemeinde Neustadt(Wied) setzt sich zum Ziel, die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu fördern und möchte mit ihrer „Solaroffensive“ einen Anreiz für private Haushalte, zur vermehrten Stromerzeugung mittels Solarenergie und Eigenverbrauch geben. Das Förderprogramm wird auch 2026  fortgesetzt und startet ab Freitag, den 09. Januar 2026,  in die 6. Förderperiode.

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Der Antrag kann erst NACH Kauf, Montage, Anmeldung und Inbetriebnahme gestellt werden.

 

Der Antrag kann schriftlich oder per mail , bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (Klima-, Umwelt-, Artenschutz, Flammersfelderstr. 1, 53567 Asbach) eingereicht werden -  bitte vergessen Sie nicht die Anlagen gem. Ziffer 6.1 der Förderrichtlinien, denn nur vollständige Anträge können geprüft werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges der vollständigen Anträge.

Die Förderrichtlinien stehen unten zum Download bereit – bitte vollständig und aufmerksam, vor einer Antragstellung, lesen.

 

Der neue Antragsvordruck steht erst ab 09.01.2026 zum Download bereit. Vorher können keine Anträge eingereicht werden.


PV-Dach-Anlagen werden nur gefördert, wenn gleichzeitig ein zugehöriger Batteriespeicher installiert wird.


Für Balkonkraftwerke gibt es KEINE Förderung – jedoch für Batteriespeicher, die zu einem Balkonkraftwerk gehören.

 

Um förderschädliche Handlungen seitens der antragstellenden Personen zu vermeiden, empfehlen wir das Beratungsangebot der Verwaltung in Anspruch zu nehmen – dies sollte unbedingt vor einem Kauf oder einer Auftragserteilung erfolgen.