Photovoltaikanlage auf dem Dach

PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Die Ortsgemeinde Neustadt(Wied) setzt sich zum Ziel, die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu fördern und möchte mit ihrer „Solaroffensive“ einen Anreiz für private Haushalte, zur stärkeren Nutzung der Dachpotentiale, zur vermehrten Stromerzeugung mittels Solarenergie geben. Das Förderprogramm wird fortgesetzt und startet ab Montag, den 13. Januar 2025, 9.00 Uhr in die 5. Förderperiode. Der Antrag ist schriftlich und unterschrieben, d.h. in Papierform, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach (Abt. 1 – Klima-, Umwelt-, Artenschutz, Flammersfelderstr. 1, 53567 Asbach) einzureichen -  bitte vergessen Sie nicht die Anlagen gem. Ziffer 9.2 der Förderrichtlinien, denn nur vollständige Anträge können geprüft werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseinganges der vollständigen Anträge.

Die Förderrichtlinien 2025 stehen unten zum Download bereit.

Bitte beachten Sie die Änderungen in den Förderrichtlinien gegenüber 2024.

Der Antragsvordruck 2025 steht erst ab o.g. Starttermin zum Download bereit.

PV-Förderung – zuerst Antrag stellen

Wer von den Förderprogrammen in den Ortsgemeinden Neustadt und Windhagen profitieren möchte, muss unbedingt darauf achten, dass zuerst ein Förderantrag zu stellen ist und erst wenn die Förderstelle (Verbandsgemeindeverwaltung) eine Eingangsbestätigung per Mail an den/die Antragsteller*in verschickt hat, darf ein Auftrag erteilt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Auf die Montage bzw. Inbetriebnahme kommt es nicht an. Eine Bestellung ist gleichbedeutend mit einem Auftrag. Alle Einzelheiten, wie z.B. die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/foerderungen/