- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Rhein2Ganges
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- ÖPNV
- Einwohnerversammlungen
- Verbandsgemeinde
- Rund um die Verbandsgemeinde
- Rathaus und Verwaltung
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt
- Standesamt
- Online Bürgerservice
- Leistungen
- Mitarbeiter
- Anträge & Formulare
- Ausbildung
- Bebauungsplan Online
- Bevölkerungsschutz
- Breitband
- E-Rechnung
- Haushaltspläne
- Historisches Archiv
- Immissionsschutz
- Mängelmelder
- meinort-app
- Mobilitätsatlas
- Online-Terminvergabe
- Open Data - Geodaten
- Ratsinformationssystem
- Satzungen
- Transparenzportal
- Wahlen
- Wiederkehrender Ausbaubeitrag
- Organe und Gremien
- Behörden und Institutionen
- Städtepartnerschaft USA
- Kläranlage Oberhoppen
- 50 Jahre VG Asbach
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaftsförderung
- Klima & Umweltschutz
- Energie Strom Wärme
- Umweltkonzepte
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Asbach
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz 2024
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderung Obstbäume
- 100 Bäume für Windhagen
- Förderung Balkonkraftwerke Ortsgemeinde Windhagen
- Regentonnen-Aktion 2026 2.0
- Starkregen und Hochwasservorsorge
- Fluglärm
- Der Wolf
- Kommunale Wärmeplanung
- KEA AÖR
Vergnügungssteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
