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Gefährlichen Hund von Maulkorb befreien
Leistungsbeschreibung
Die Maulkorbpflicht gilt grundsätzlich für alle als gefährlich eingestuften Hunde.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren als gefährlich eingestuften Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu.
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Die zuständige Behörde prüft den Gesundheitszustand Ihres Hundes. Hierzu sind gegebenenfalls weitere fachliche Begutachtungen erforderlich.
- Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
- Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
- Sie müssen die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- Ihr Hund darf sich noch nie als bissig erwiesen haben. Ausnahmen sind möglich
- Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor
Weitere mögliche Voraussetzungen:
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
- Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
- Stellungnahme mit Empfehlung einer Tierärztin oder eines Tierarztes
- Nachweis über Begleithundeprüfung oder erweiterten Sachkundenachweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre
Rechtsgrundlage
