Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach

    Strassenreinigungssatzungen nach Ortsgemeinden sind über folgenden Link einzusehen:

    www.vg-asbach.de/verbandsgemeinde/rathaus-und-verwaltung/satzungen 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende