- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Rhein2Ganges
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- ÖPNV
- Einwohnerversammlungen
- Verbandsgemeinde
- Rund um die Verbandsgemeinde
- Rathaus und Verwaltung
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt
- Standesamt
- Online Bürgerservice
- Leistungen
- Mitarbeiter
- Anträge & Formulare
- Ausbildung
- Bebauungsplan Online
- Bevölkerungsschutz
- Breitband
- E-Rechnung
- Haushaltspläne
- Historisches Archiv
- Immissionsschutz
- Mängelmelder
- meinort-app
- Mobilitätsatlas
- Online-Terminvergabe
- Open Data - Geodaten
- Ratsinformationssystem
- Satzungen
- Transparenzportal
- Wahlen
- Wiederkehrender Ausbaubeitrag
- Organe und Gremien
- Behörden und Institutionen
- Städtepartnerschaft USA
- Kläranlage Oberhoppen
- 50 Jahre VG Asbach
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaftsförderung
- Klima & Umweltschutz
- Energie Strom Wärme
- Umweltkonzepte
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Asbach
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz 2024
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderung Obstbäume
- 100 Bäume für Windhagen
- Förderung Balkonkraftwerke Ortsgemeinde Windhagen
- Regentonnen-Aktion 2026 2.0
- Starkregen und Hochwasservorsorge
- Fluglärm
- Der Wolf
- Kommunale Wärmeplanung
- KEA AÖR
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser verantwortet werden, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sein müssen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde AsbachZuständige Behörde:
Kreisverwaltung Neuwied
-Untere Bauaufsichtsbehörde-
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Tel. 02631-803-0
Fax: 02631-803-93-222
Email : bauamt@kreis-neuwied.de
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 56 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
