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Winterdienst
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde AsbachStrassenreinigungssatzungen nach Ortsgemeinden sind über folgenden Link einzusehen:
www.vg-asbach.de/verbandsgemeinde/rathaus-und-verwaltung/satzungen
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
