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Rundfunkbeitrag abmelden
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Leistungsbeschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Abmeldung: gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung in Rheinland-Pfalz
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
