Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Auszüge und Auskünfte aus den Bodenrichtwerten
Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte
Geodatendienst "Bodenrichtwert-Premiumdienst" (WMS)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach

    Auskunft über die Bodenrichtwerte können Sie leider nicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach erhalten. Zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus. 

    Es ist möglich, über die Internetseite: → www.geoportal.rlp.de den Wert selbst zu ermitteln.
    Unter dem Punkt ‚Bodenrichtwert (Basisdienst)‘ kann die Adresse des Objektes eingegeben werden

  • Welche Gebühren fallen an?

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Abteilungen