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Verkehrssicherheit in den Ortslagen der VG Asbach
Verkehrssicherheit in den Ortslagen der VG Asbach
Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2015 gesetzliche Änderungen herbeigeführt. Die StVO sieht grds. nun vor, dass den Straßen von rechts die Vorfahrt genommen werden soll. Begründung ist, dass die „Hauptstraßen“ besser ausgebaut sind und allein dadurch den Eindruck erwecken gegenüber Einmündungsstraßen vorfahrtsberechtigt zu sein. Die Umsetzung dieser Regelung wurde bisher seitens der Verwaltung zurückgestellt, nach einer Aufforderung des LBM aber in diesem Jahr wieder aufgenommen. Die Fraktion der SPD hat in die gestrige Sitzung einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung auffordert, alle Möglichkeiten und Handlungsspielräume auszuschöpfen, um in möglichst vielen Ortslagen die Rechts-vor-Links-Regelung zu erhalten und durch die Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Ortsgemeinden sollen in die Diskussion einbezogen werden. Nach einer rechtlichen Klärung soll mit den Gemeindeleitungen und den Ortsgemeinderäten auf Vorschlag von Bürgermeister Michael Christ besprochen werden, wie es weitergeht. Bis dahin wird Bürgermeister Christ keine entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen mehr unterzeichnen. Zudem wird der Leiter des Landesbetriebes Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz zu einer Sitzung des Verbandsgemeinderates eingeladen werden, um das Thema mit ihm zu erörtern.