- Aktuelles
- Ukraine
- Gasmangel
- Grundsteuerreform
- Bekanntmachungen
- Neues aus der Verbandsgemeinde
- Die VG auf YouTube
- Berichte aus den Ratssitzungen
- Ausschreibungen
- Stellenausschreibungen
- Beteiligung zur Bauleitplanung
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Fundverzeichnis
- Mitteilungsblatt
- Newsletter
- Veranstaltungen
- Rathaus Anbau
- VG Kreativ Wettbewerb
- Karneval 2023
- Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
- Klima & Umweltschutz
- Klimaschutzkonzept VG Asbach
- Kommunaler Klimapakt RLP
- Energieberatung und Energietipps
- LED-Umrüstung Sportplätze
- e-Mobilität
- Erneuerbare Energien VG Asbach
- Besonders sparsame Haushaltsgeräte
- Ein Geschenk fürs Leben!
- Starkregen und Hochwasserschutz
- Fluglärm
- Der Wolf
- News und Infos
- Projekte
- Förderungen
- Zuschüsse für erneuerbare Energien
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Buchholz
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
- PV-Förderprogramm der Ortsgemeinde Windhagen
- Förderungen von Ökostrom-Ladepunkten
- Förderung Heizungsanlagen
- Zum Förderkompass
- PV-Förderung – zuerst Antrag stellen
- PV-Förderung Statistik
- Förderung Obstbäume
- Photovoltaik
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Archiv
In den Verwaltungen gilt beim Zutritt 3G
Einheitliche Regelung für alle im Kreis Neuwied: Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
In den Rathäusern und kommunalen Verwaltungsgebäuden des Kreises Neuwied gilt die 3G-Regel auch für Besucher, ab Montag, dem 29. November. Darauf haben sich Landrat Achim Hallerbach, Oberbürgermeister Jan Einig und die Bürgermeister der sieben Verbandsgemeinden in einer Telefonkonferenz verständigt.
Alle Besucher, unabhängig davon, ob sie einen festen Termin haben oder nicht, müssen dann am Eingang entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat vorzeigen oder einen aktuellen Test präsentieren. Dieser darf bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein, und es muss sich um einen PCR- oder PoC-Test handeln.
Ein Selbsttest – auch mit Onlinebescheinigung - reicht nicht aus.
„Diese Regelungen sind aufgrund der leider wieder rasant angestiegenen Infektionszahlen notwendig“, waren sich die Behördenleiter schnell einig. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass die 3G-Regel für ihre Mitarbeiter schon ab Mittwoch, 24. November, am Arbeitsplatz gilt.