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Berichtspflicht gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz 


Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit haben gem. § 119 Abs. 3 LBG in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.


Anbei der Bericht von Michael Christ und Konrad Peuling.