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WAHL 2024
Beschädigung von Wahlplakaten
Wählen zu gehen ist wichtig und richtig. Richtig ist auch, dass jeder seine eigene politische Meinung äußern soll und darf.
Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei/Gruppierung. Wer sie beschädigt, d.h. bemalt oder zerschneidet/abreißt, macht sich daher der Sachbeschädigung strafbar.
Wir weisen darauf hin, dass diese Straftat konsequent zur Anzeige gebracht wird!
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach