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Katzenschutzverordnung
In seiner letzten Sitzung hat sich der Verbandsgemeinderat Asbach am 14. Mai unter anderem mit dem möglichen Erlass einer Katzenschutzverordnung beschäftigt.
Nach eingehender Prüfung kam die Verwaltung dabei zum Ergebnis, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass objektiv nicht vorliegen und hat dem Rat daher einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet, der mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde.
Grundsätzlich beteiligt sich die Verwaltung nicht an Diskussionen in den sozialen Medien. In diesem Fall möchten wir aber doch ein paar Hinweise zur Einordnung geben:
Der Tierschutzverein Neuwied ist bereits seit vielen Jahren im Rahmen eines Vertrages mit der Versorgung von Fundtieren beauftragt. Danach zahlt die Verbandsgemeinde einen Grundbetrag von 2700 € im Jahr. Für Katzen werden 12,50 € pro Tag im ersten Monat, die kompletten Tierarztkosten, sowie Verwaltungsgebühren übernommen. Das Tierheim in Neuwied meldet uns monatlich die Anzahl der Tiere und rechnet den Betrag ab. Um die notwendigen hohen Fallzahlen feststellen zu können, die es für den Erlass einer Verordnung braucht, sind die Zahlen an Fundkatzen ein messbarer Indikator. Im Jahr 2023 waren es beim Neuwieder Tierheim 5 Katzen und im Jahr 2024 bis jetzt 1 Katze. Somit liegen uns die Zahlen vom Tierheim Neuwied immer aktuell vor.
Der Tierschutz ist gesetzlich dem Veterinäramt der Kreisverwaltung übertragen. Ein Austausch mit dem Veterinäramt zu den Verordnungen hat es bereits 2016 mit allen Verwaltungen gegeben. Man ist sich im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum ständigen Austausch verpflichtet, sodass die Verwaltung Hinweise erhielte, wenn eine hohe Zahl erkrankter Freigängerkatzen in einem konkreten Gemeindebereich Anlass zu behördlichen Maßnahmen gibt. Bis heute gibt es eine solche Meldung nicht. Nicht zuständig, aber freiwillig engagiert und aktiv ist der Tierschutz im Siebengebirge in der Verbandsgemeinde Asbach. Aus diesem Grund spenden unsere 4 Ortsgemeinden jährlich 7000 € an den Verein. Am 1. März wurde die Thematik einer Katzenschutzverordnung mit den Vertretern im Rathaus unter Beisein von Bürgermeister Christ erörtert.
Ein zahlenmäßig und räumlich verstärktes Vorkommen als Anlass für eine Katzenschutzverordnung konnte uns auch der Tierschutz Siebengebirge für Bereiche der VG Asbach nicht attestieren.
Das Tierschutzgesetz hat hier eine Regelung getroffen, in dem die objektive Prüfung gehäufter Sachverhalte vor Ort notwendig ist. Ansonsten sind die in der Verordnung festgelegten Konsequenzen für alle Katzenhalter wie Freigangsverbote oder sogar Kastration nicht gerechtfertigt. Da dieser Eingriff groß ist, muss die Voraussetzung für den Erlass der Verordnung objektiv sein.
Die Tatsache, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung aktuell nicht vorliegen, bedeutet aber nicht, dass das Leiden freilaufender Katzen in der VG Asbach geleugnet oder der Einsatz der Tierschutzvereine und auch des Tierheims in Neuwied nicht anerkannt werden.
Im Gegenteil.
Als Verwaltung ist es aber unsere Aufgabe, geltendes Recht objektiv anzuwenden und umzusetzen. Hierbei sind in erster Linie nachprüfbare Fakten zu berücksichtigen. Bei gemeldeten Fallzahlen, wie sie uns seitens des Tierheims Neuwied und der sonst aktiven Tierschutzorganisationen vorliegen, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung eindeutig nicht gegeben.