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Verkehr

Änderung der Vorfahrt in Hallerbach, Schweifeld und Rederscheid


Die Vorfahrtregelung entlang folgender Kreisstraßen wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen Ende August geändert: „Hallerbacher Straße“ (K 26), „Schweifelder Straße“ (K 24) und „Becherberg/Brunnenstraße“ (K 27).  Die Verkehrsregelung soll so sein, dass es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Der gute Ausbau dieser Straßen vermittelt dem Verkehrsteilnehmer den Eindruck, dass er sich auf der Vorfahrtsstraße befinden würde. Die Verkehrsteilnehmer aus den einmündenden Straßen sind nun wartepflichtig und zum Gewähren der Vorfahrt verpflichtet. Die Aufhebung der Regelung „Rechts vor Links“ führt zur Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach hat als zuständige Straßenverkehrsbehörden die neue Beschilderung bereits angeordnet. Diese wird durch die Straßenmeisterei Linz aufgestellt bzw. wurde im Zuge der Ausbaumaßnahme in der „Brunnenstraße“ (K 27) schon montiert.

Solch eine Änderung der Vorfahrt betrifft noch weitere Ortslagen, sodass auch dort in nächster Zeit entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen ergehen werden.

 

Asbach, 16.08.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

Straßenverkehrsbehörde