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Berichtspflicht Verbandsgemeinde Asbach 2025
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit haben gem. § 119 Abs. 3 LBG bis zum 01. April jeden Jahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.
Bürgermeister Christ nahm im Jahr 2024 folgende Nebentätigkeiten und Ehrenämter wahr: