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Strassenverkehrsbehörde

Niedermühlen: Straße für Schulbus freihalten!


Niedermühlen: Straße für Schulbus freihalten!

 

Aufgrund der Sperrung der K 64 in Altenhofen muss der Schulbus ab dem 06. März 2026 (bis voraussichtlich Ende Mai) in Niedermühlen wenden.

Dazu befährt der Bus an Schultagen die Straße „Zur Wallfahrtskapelle“.

 

In der Straße gilt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite gesetzliches Haltverbot. Im Zusammenhang mit dem Schulbus-Verkehr macht die Straßenverkehrsbehörde trotzdem in besonderer Weise darauf aufmerksam, dass die Gemeindestraße „Zur Wallfahrtskapelle“ in ihrem gesamten Verlauf freizuhalten ist!

Dem Schulbus muss ungehindert die Durchfahrt ermöglicht werden, da er im Streckenverlauf nicht rückwärts fahren kann.

 

 

Asbach, 20.02.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

Straßenverkehrsbehörde