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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnsitz An- und Ummeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde AsbachHinweisen möchten wir darauf, dass Ummeldungen/Anmeldungen für die Zukunft nicht möglich sind. Ihre Ummeldung/Anmeldung kann frühestens ab dem Einzugsdatum erfolgen.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
