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Ehrenamt
Schoeffenwahl 2023
Unsere Gerichte suchen alle fünf Jahre engagierte Bürger, die als Schöffin oder Schöffe, Jugendschöffin oder Jugendschöffe mitmachen wollen. Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sucht die Verbandsgemeinde Asbach noch motivierte Mitbürger.
Als Schöffin oder Schöffe, Jugendschöffe oder Jugendschöffin entscheiden Sie in
Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten über Schuld und Unschuld, daher sollte Sie für dieses Ehrenamt ein hohes Verantwortungsbewusstsein haben.
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
• Hauptwohnsitz in unserer Verbandsgemeinde
• deutsche Staatsangehörigkeit
• mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
• „straffrei“ (es darf kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat laufen)
Sie sind motiviert diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, bewerben Sie sich gerne bis zum 31. März 2023 als Schöffe und Jugendschöffe und schicken das jeweilige
Bewerbungsformular bitte an folgende Adresse:
Verbandsgemeinde Asbach, z. Hd. Frau Achtermann, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach


