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RLP

Energiekosten – Härtefallhilfen für Privathaushalte


Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. Antrag Brennstoffhilfe


Die Freischaltung des Online-Portals erfolgt für Rheinland-Pfalz am 8. Mai 2023.